Handelsregister · GnR 474
Chronologischer Auszug
erste marzahner wohnungsgenossenschaft eG · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Erste Marzahner Wohnungsgenossenschaft e. G. b) Berlin c) Die Genossenschaft kann Wohngebäude, Nichtwohngebäude und bauliche Anlagen in allen Rechtsund Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften und verwalten. Sie kann alle im Bereich des Wohnungswesen, des Städtebaus und der Infrastruktur für die Genossenschaft notwendigen Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören die Erweiterung und Erhaltung des Wohnungsbestandes mit Betriebs- und Nebenanlagen, Gewerbeobjekte, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen sowie die Beteiligung an solchen Aufgaben. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. Die Genossenschaft darf nur die durch das Recht über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen zugelassenen Geschäfte und Maßnahmen betreiben. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf das Gebiet Berlin-Brandenburg. | Die Mitglieder haften der Genossenschaft mit den übernommenen Geschäftsanteilen. Sie haben beschränkt auf die Haftsumme Nachschüsse zur Konkursmasse zu leisten. Die Haftsumme beträgt 510,00 Euro. Bei Übernahme weiterer Anteile tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein.. | a) Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. b) Vorstand: 1. Hielscher, Erika, geb. Rolle, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstand: 2. Weinert, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Berlin | 1. Hoffmann, Martina, geb. Lindenberg, *XX.XX.XXXX, Eiche Prokura gemeinsam mit einem Vorstand | a) Eingetragene Genossenschaft Das Statut ist am 22.11.1990 geändert und neugefasst und zuletzt geändert am 20.06.2001. | a) 20.10.2005 Oertel b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Statut Bl. 63-95 |
| 2 | b) Ausgeschieden: Vorstand 1. Hielscher, Erika, geb. Rolle Vorstand: 3. Lehrmann, Rainer, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 15.12.2005 Könnecke | ||||
| 3 | a) Erste Marzahner Wohnungsgenossenschaft eG c) Die Genossenschaft kann Wohngebäude, Nichtwohngebäude und bauliche Anlagen in allen Rechtsund Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften und verwalten. Sie kann alle im Bereich des Wohnungswesen, des Städtebaus und der Infrastruktur für die Genossenschaft notwendigen Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören die Erweiterung und Erhaltung des Wohnungsbestandes mit Betriebs- und Nebenanlagen, Gewerbeobjekte, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen sowie die Beteiligung an solchen Aufgaben. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. | Nachschusspflicht im Falle der Insolvenz, die Haftsumme beträgt 510 Euro | a) Die Satzung ist am 25.06.2008 geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Mitglieder), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 10 (Beendigung der Mitgliedschaft durch Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Personengesellschaft), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 16 (Pflichten der Mitglieder), 18 (Kündigung weiterer Anteile), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 26 (Sorgfaltspflicht des Aufsichtsrates), § 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Stellung der Vertreter), § 32 (Einberufung der Vertreterversammlung), § 33 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), § 34 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 35 (Mehrheitserfordernisse), § 42 (Bekanntmachungen), § 44 Auflösung). | a) 11.11.2008 Duzinski | ||
| 4 | b) Nicht mehr Vorstand: 2. Weinert, Jürgen Vorstand: 4. Olschock, Ines, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 22.09.2010 Wolschke | ||||
| 5 | b) Änderung zu Nr. 4: hinsichtlich des Familiennamens, nun Vorstand: Spitzer-Olschock, Ines, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 21.10.2013 Sparka | ||||
| 6 | a) Die Satzung ist am 25.06.2014 geändert in § 21( Vorstand),§ 24(Aufsichtsrat),§ 30(Zusammensetzung der Vertreterversammlung).Die Wahlordnung (Anlage der Satzung)wurde in § 1(Wahlvorstand)und §12(Feststellung der Vertreter und Ersatzvertreter)geändert.. | a) 24.09.2014 Staudigl | ||||
| 7 | b) Nicht mehr Vorstand: 3. Lehrmann, Rainer Vorstand: 5. Koltermann, Paul, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 14.12.2020 Morgenstern | ||||
| 8 | b) Änderung zu Nr. 4: infolge Wohnortänderung Vorstand: Spitzer-Olschock, Ines, *XX.XX.XXXX, Bernau | a) 14.12.2021 Morgenstern | ||||
| 9 | a) erste marzahner wohnungsgenossenschaft eG | a) Die Satzung ist am 07.12.2021 geändert in § 1 (Firma und Sitz der Genossenschaft), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft) und § 24 (Aufsichtsrat). | a) 28.03.2022 Morgenstern | |||
| 10 | a) Die Satzung ist am 14.06.2023 geändert und neu gefasst.. | a) 16.10.2023 Morgenstern | ||||
| 11 | b) Änderung zu Nr. 4: Vorstand: Spitzer, Ines, *XX.XX.XXXX, Bernau | 2. Messer, Nico, *XX.XX.XXXX, Berlin Prokura gemeinsam mit einem Vorstand | a) 06.11.2024 Morgenstern |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.