Handelsregister · HRB 107245

Chronologischer Auszug

Erste AMV GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kronen zweitausend303 GmbH

b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Kronenstraße 73, 10117 Berlin

c)
Verwaltung eigenen Vermögens.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Zander, Kerstin, Berlin, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.11.2016
a)
19.12.2016
Zentgraf

b)
Fall 1
2a)
Erste AMV GmbH

b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Taunusanlage 1, 60329 Frankfurt am Main

c)
die Verwaltung eigenen Vermögens,
insbesondere die Verwaltung der auf die
Gesellschaft übertragenen
Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und
Rechtsverhältnisse, mit dem Ziel, die
Verwertungserlöse durch Veräußerung
oder geordnete Abwicklung zu maximieren.
Im Rahmen ihres
Unternehmensgegenstandes erbringt die
Gesellschaft keine Finanzdienstleistungen
und betreibt keine Bankgeschäfte.
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten.

b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Zander, Kerstin, Berlin, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Nowak, Christian, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Heemann, Manfred, Kronberg im Taunus,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2017 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in den §§ 1.1 (Firma) und 2 (Gegenstand des
Unternehmens) sowie 7 (Vertretungsbefugnis) beschlossen.
a)
14.11.2017
Zentgraf

b)
Fall 3
3b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt
am Main
a)
14.06.2019
Hewlett
b)
Fall 4
4c)

1. Zweck der Gesellschaft ist es, als
übernehmender Rechtsträger und
Zweckgesellschaft zur Verwaltung von
Vermögensgegenständen gemäß Artikel 26
Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.
806/2014 bzw. als
Vermögensverwaltungsgesellschaft gemäß
§ 107 Absatz 1 Nummer 2 des Sanierungsund Abwicklungsgesetzes (SAG) zu
fungieren. Die Gesellschaft ist mit der
Verwaltung der Übertragungsgegenstände
mit dem Ziel betraut, die Verwertungserlöse
durch Veräußerung oder geordnete
Abwicklung zu maximieren.

2. Soweit die Gesellschaft als
übernehmender Rechtsträger erlaubnis-,
zulassungs- oder genehmigungspflichtige
Geschäfte oder Tätigkeiten vornimmt, wird
sie diese erst nach Erlass einer
Abwicklungsanordnung, die zur Folge hat,
dass die dem übertragenden Rechtsträger
erteilte Erlaubnis, Zulassung oder
Genehmigung als dem übernehmenden
Rechtsträger als erteilt gilt (§ 119 Absatz 3
Satz 1 SAG), bzw. nach endgültiger
Erteilung der erforderlichen Erlaubnis,
Zulassung oder Genehmigung vornehmen.
Im Falle des Betreibens von
Bankgeschäften oder des Erbringens von
Finanzdienstleistungen im Sinne von § 32
des Kreditwesengesetzes (KWG) wird die
Gesellschaft als übernehmender
Rechtsträger solche Tätigkeiten nur
innerhalb des von der Aufsichtsbehörde
mitgeteilten Zeitraumes gemäß § 119
Absatz 3 Satz 2 SAG bzw. nach endgültiger
Erteilung einer Erlaubnis nach § 32 KWG
vornehmen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2
(Gegenstand des Unternehmens), 6
(Geschäftsführung) und 8 (Gesellschafterbeschlüsse)
beschlossen.
a)
17.10.2023
Hewlett

b)
Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.