Handelsregister · HRB 107245
Chronologischer Auszug
Erste AMV GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Kronen zweitausend303 GmbH b) Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: Kronenstraße 73, 10117 Berlin c) Verwaltung eigenen Vermögens. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Zander, Kerstin, Berlin, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 03.11.2016 | a) 19.12.2016 Zentgraf b) Fall 1 | |
| 2 | a) Erste AMV GmbH b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Taunusanlage 1, 60329 Frankfurt am Main c) die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Verwaltung der auf die Gesellschaft übertragenen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnisse, mit dem Ziel, die Verwertungserlöse durch Veräußerung oder geordnete Abwicklung zu maximieren. Im Rahmen ihres Unternehmensgegenstandes erbringt die Gesellschaft keine Finanzdienstleistungen und betreibt keine Bankgeschäfte. | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Nicht mehr Geschäftsführer: Zander, Kerstin, Berlin, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Nowak, Christian, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Heemann, Manfred, Kronberg im Taunus, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1.1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 7 (Vertretungsbefugnis) beschlossen. | a) 14.11.2017 Zentgraf b) Fall 3 | ||
| 3 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main | a) 14.06.2019 Hewlett b) Fall 4 | ||||
| 4 | c) 1. Zweck der Gesellschaft ist es, als übernehmender Rechtsträger und Zweckgesellschaft zur Verwaltung von Vermögensgegenständen gemäß Artikel 26 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 bzw. als Vermögensverwaltungsgesellschaft gemäß § 107 Absatz 1 Nummer 2 des Sanierungsund Abwicklungsgesetzes (SAG) zu fungieren. Die Gesellschaft ist mit der Verwaltung der Übertragungsgegenstände mit dem Ziel betraut, die Verwertungserlöse durch Veräußerung oder geordnete Abwicklung zu maximieren. 2. Soweit die Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger erlaubnis-, zulassungs- oder genehmigungspflichtige Geschäfte oder Tätigkeiten vornimmt, wird sie diese erst nach Erlass einer Abwicklungsanordnung, die zur Folge hat, dass die dem übertragenden Rechtsträger erteilte Erlaubnis, Zulassung oder Genehmigung als dem übernehmenden Rechtsträger als erteilt gilt (§ 119 Absatz 3 Satz 1 SAG), bzw. nach endgültiger Erteilung der erforderlichen Erlaubnis, Zulassung oder Genehmigung vornehmen. Im Falle des Betreibens von Bankgeschäften oder des Erbringens von Finanzdienstleistungen im Sinne von § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) wird die Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger solche Tätigkeiten nur innerhalb des von der Aufsichtsbehörde mitgeteilten Zeitraumes gemäß § 119 Absatz 3 Satz 2 SAG bzw. nach endgültiger Erteilung einer Erlaubnis nach § 32 KWG vornehmen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 6 (Geschäftsführung) und 8 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. | a) 17.10.2023 Hewlett b) Fall 5 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.