Handelsregister · VR 27300

Chronologischer Auszug

Errant Sound e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
KlangQuadrat e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus drei
Personen, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende
Vorsitzende und der Kassenwart. Sie sind zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung jeweils allein befugt. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.

b)
Vorsitzende:

1.
Gerlach, Julia, *XX.XX.XXXX, Berlin

stellvertretender Vorsitzender:

2.
Klein, Georg, *XX.XX.XXXX, Berlin

Kassenwartin:

3.
Weismann, Stefanie, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 23.10.2007

Die Vorsitzende hat am 21.01.2008 die Änderung
der Satzung in § 7 (Vereinsorgane) und § 8 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
22.01.2008
Herrmann
b)
Satzung Bl. 4 - 7

Beschluss Bl. 19
2a)
Errant Sound e. V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

b)
Nicht mehr Vorsitzende:

1. Gerlach, Julia

Nicht mehr Kassenwartin:

3. Weismann, Stefanie

Änderung zu Nr. 2:
Vorsitzender:

Klein, Georg, *XX.XX.XXXX, Berlin

stellvertretender Vorsitzender:

4.
Asef, Mario, *XX.XX.XXXX, Berlin
stellvertretende Vorsitzende:

5.
Reese, Kirsten, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2016 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz), §
2 (Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit) und § 6
(Mitgliedsbeitrag) sowie die Streichung des § 10
(Vollmacht) beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 13.01.2017 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz), § 7
(Vereinsorgane, Vorstand) und § 8 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
17.02.2017
Röling
b)
Beschluss Bl.
35-38

Beschluss Bl.
47-49 (51-54)
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Vorstandsmitgliedern.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

b)
Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende:

5. Reese, Kirsten

Änderung zu Nr. 2:
Vorstandsmitglied:

Klein, Georg, *XX.XX.XXXX, Berlin
Änderung zu Nr. 4:
Vorstandsmitglied:

Asef, Mario, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstandsmitglied:

6.
Eisenächer, Janine, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstandsmitglied:

7.
Mello, Laura, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2020 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
06.10.2020
Röling
b)
Satzung Bl.
66-70
Beschluss Bl.
63-64/74-76
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.05.2021 hat
die Änderung der Satzung in § 3 (Mittelverwendung) beschlossen.
a)
13.12.2021
Röling
b)
Beschluss Bl.
85-86 (87-90)
5b)
Vorstandsmitglied:
8.
Weismann, Stefanie, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
15.07.2022
Röling

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.