Handelsregister · VR 650266

Chronologischer Auszug

Ernst und Friedrich Georg Jünger-Gesellschaft e.V. · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 12.04.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Freundeskreis der Brüder Ernst und Friedrich Georg Jünger e.V.

b)
Langenenslingen
a)
Vorstand sind der Vorsitzende, der stellvertretende
Vorsitzende und der Schatzmeister; je mit
Einzelvertretungsberechtigung.

b)
1. Vorsitzender:
Knapp, Georg, Riedlingen, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Prof. Dr. phil. Kiesel, Helmuth, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Lippmann, Bernd, Langenenslingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 24.10.1998 zuletzt geändert am 15.03.2008
a)
30.12.2014
Stöferle

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
30.12.2014.

Tag der ersten Eintragung:
15.12.1998
2b)
Bestellt als
Vorsitzender:
Dr. Pschera, Alexander, Obersöchering, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Bantle, Thomas, Neu Wulmstorf, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Knapp, Georg, Riedlingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Prof. Dr. phil. Kiesel, Helmuth, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
a)
08.06.2015
Wüst

b)
Satzung Bl. 16/20,
Änderungsbeschluss Bl. 44/47
3b)
Bestellt als
Schatzmeister:
Neuburger, Norbert, Laupheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schatzmeister:
Lippmann, Bernd, Langenenslingen, *XX.XX.XXXX
a)
07.06.2016
Wüst
4a)
Name geändert; nun:
Ernst und Friedrich Georg Jünger-Gesellschaft e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der
stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister.
Jeder vertritt einzeln.
Bei Verfügungen über einen Betrag von 3.000,00 € ist
die Zustimmung des gesamten Vorstands erforderlich.
Diese Obergrenze gilt für eine Einzelverfügung ebenso
wie für eine Verfügung, die den Verein für die Dauer
eines Kalenderjahres belastet.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
14.09.2016
Wesa

b)
Geänderte Satzung:
Blatt 111/114
5b)
Bestellt als
Schatzmeister:
Mayer, Roswitha, Langenenslingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schatzmeister:
Neuburger, Norbert, Laupheim, *XX.XX.XXXX
a)
19.05.2022
Schlumberger
6a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.04.2019 hat die Änderung der Satzung in
§ 9 beschlossen.
a)
24.08.2022
Schlumberger

b)
Satzung:
Blatt 130/133
7b)
Bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Albert Christopher, Eibl, Wien / Österreich, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Bantle, Thomas, Neu Wulmstorf, *XX.XX.XXXX
a)
15.06.2023
Schlumberger
8b)
Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender, nun bestellt
als
Vorsitzender:
Albert Christopher, Eibl, Wien / Österreich, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Dr. Pschera, Alexander, Obersöchering, *XX.XX.XXXX
a)
25.07.2024
Schlumberger
9b)
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Martin, Carsten, Leipzig, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei
Vorsitzender:
Eibl, Albert Christopher, Wien / Österreich, *XX.XX.XXXX
a)
06.06.2025
Schlumberger

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.