Der Verkauf, Montage, Vermietung und Wartung von Brand- und Einbruchmeldeanlagen sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, vorbeugenden Brandschutzanlagen, sonstigen Meldeanlagen von Telekommunikationsanlagen sowie Elektroanlagen aller Art und mechanischen Sicherungen an Fenstern und Türen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Arne Ernst
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 01.02.1979 zuletzt geändert am 11.12.2000
Die Gesellschafterversammlungen vom 16.12.2002 haben beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag neu zu fassen, insbesondere in den jetzigen §§ 4 (Stammkapital), 5 (Geschäftsführung) und 13 (Bekanntmachungen) .
Die Gesellschafterversammlung vom 06.04.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Gesellschaftsvertrag ist bis zum 31. Dezember 1988 fest abgeschlossen. Wird er zu diesem Termin nicht gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein Jahr mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 52 ff. Sonderband
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 04.05.1979
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gesellschaftsvertrag Blatt 64 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 69 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.