Die Herstellung und der Vertrieb von Crepes und Waffeln sowie anderer Mehlspeisen, auch in Form von Fertigteilmischungen, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ernst Rung
Herxheim bei Landau
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Sb. Bl. 9 ff.
Fall 6
Fall 8
Fall 9
Fall 11
Satzung
Satzung vom 20.12.2006, mehrfach zuletzt durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.11.2007 geändert.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 28.12.2007 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 50.000,00 EUR auf 150.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Vorstandes und des Aufsichtsrates vom 01.04.2008 ist § 3 a (Genehmigtes Kapital) der Satzung entfallen.
Die Hauptversammlung vom 14.08.2008 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 3 a (Genehmigtes Kapital) beschlossen.
Aufgrund der in der Satzung vom 14.08.2008 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 67.000,00 EUR auf 217.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 01.03.2009 ist § 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 3 a (Genehmigtes Kapital) geändert.
Die Hauptversammlung vom 26.10.2012 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 3 a (genehmigtes Kapital) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 26.10.2012 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 8.000,00 EUR auf 225.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapital) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschafterversammlung vom 12.02.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 4 (Aktien) sowie neu eingefügt § 3 a (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Weiterhin hat die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2007 die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 a (Bekanntmachungen) beschlossen.
Das genhmigte Kapital vom 14.08.2008 beträgt noch 8.000,-- EUR.
Der Vorstand ist ermächtigt das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.12.2015 einmalig oder mehrmalig bis zu insgesamt 50.000,00 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen auf den Namen lautenden nennbetragslosen Stückaktieon zu erhöhen (Genehmigtes Kapital)
Genehmigtes Kapital
Die Hauptversammlung vom 13.11.2007 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 3 a (genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2011 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 50.000,00 EURO zu erhöhen.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.12.2011 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 75.000,00 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden nennbetragslosen Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.