Handelsregister · VR 540509
Chronologischer Auszug
Erlebnisregion Schwäbischer Albtrauf e.V. · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gastgeber Helfensteiner Land b) Bad Überkingen | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, dessen Stellvertreter und der Kassierer. Sie sind je allein vertretungsberechtigt. b) Vorsitzender: Ueding, Gerhard, Bürgermeister, Bad Ditzenbach stellvertretender Vorsitzender: Amann, Wolfgang, Oberbürgermeister, Geislingen Kassierer: Tritschler, Gebhard, Bürgermeister, Wiesensteig | a) Verein Satzung vom 17.07.1996 zuletzt geändert am 11.02.2009 | a) 15.05.2014 Strehle b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.05.2014. Tag der ersten Eintragung: 04.09.1996 Satzung: Blatt 12/20 |
| 2 | a) Name geändert; nun: Erlebnisregion Schwäbischer Albtrauf e.V. | b) Bestellt als Vorsitzender: Dehmer, Frank, Geislingen an der Steige, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Heim, Matthias, Bad Überkingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Ueding, Gerhard, Bad Ditzenbach, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Amann, Wolfgang, Oberbürgermeister, Geislingen | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.05.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 26.07.2013 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 23.10.2014 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand) beschlossen. | a) 18.08.2015 Bullmann b) Satzung Blatt 38-44 |
| 3 | b) Sitz verlegt; nun: Salach | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und dessen Stellvertreter. Sie sind je allein vertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte von mehr als 10.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Bestellt als Stellvertreterin: Flogaus, Gudrun, Schlat, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Heim, Matthias, Bad Überkingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr vertretungsberechtigt: Kassierer: Tritschler, Gebhard, Bürgermeister, Wiesensteig | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.04.2019 hat die Änderung der Satzung in §§ 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 10 (Geschäftsbereich des Vorstandes), 16 (Auflösung) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 17.10.2019 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name, Sitz und Rechtsform), 9 (Vorstand), 10 (Geschäftsbereich des Vorstandes), 13 (Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 12.11.2019 Bullmann b) Satzung Blatt 106-112 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.