HRB 17295
Erika Stern G.m.b.H.
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Poolstr. 12+14, 20355 HamburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 14.06.2022
- Datenstand
- 2025-09-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Thorben Alexander Stern
Bargfeld-Stegen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenSilvia Stern
Hamburg
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenHandelsregister
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Der Betrieb einer Kraftfahrzeugreparaturwerkstatt, der Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen und -Ersatzteilen sowie damit verwandte Tätigkeiten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 67b IN 83/22 · Erika Stern G.m.b.H. · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 83/22
- Wirksam am
- 23.03.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 17295
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 17295 eingetragenen Erika Stern G.m.b.H., Poolstraße 12-14, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorben Alexander Stern
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 71.004,56 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 27.069,90 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67b IN 83/22
Amtsgericht Hamburg, 23.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 67b IN 83/22 · Erika Stern G.m.b.H. · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 83/22
- Wirksam am
- 26.02.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 17295
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 17295 eingetragenen Erika Stern G.m.b.H., Poolstraße 12-14, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorben Alexander Stern
ist am 05.06.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 ¿ 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
08.04.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 niedergelegt.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 83/22
Amtsgericht Hamburg, 25.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 67b IN 83/22 · Erika Stern G.m.b.H. · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 83/22
- Wirksam am
- 17.04.2025
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 17295
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 17295 eingetragenen Erika Stern G.m.b.H., Poolstraße 12-14, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorben Alexander Stern,
sind die Regelvergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67b IN 83/22
Amtsgericht Hamburg, 16.04.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67b IN 83/22 · Erika Stern G.m.b.H. · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 83/22
- Wirksam am
- 11.06.2024
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 17295
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 17295 eingetragenen Erika Stern G.m.b.H., Poolstraße 12-14, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorben Alexander Stern,
ist am 05.06.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67b IN 83/22
Amtsgericht Hamburg, 07.06.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 17295 HRB 17295: Erika Stern G.m.b.H., Hamburg, Poolstr. 12+14, 20355 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67b IN 83/22) vom 07.06.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren e…
Forderungsprüfung 67b IN 83/22 · Erika Stern G.m.b.H. · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 83/22
- Wirksam am
- 08.06.2022
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 17295
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 17295 eingetragenen Erika Stern G.m.b.H., Poolstraße 12-14, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorben Alexander Stern.
Geschäftszweig: Der Betrieb einer Kraftfahrzeugreparaturwerkstatt, der Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen und -Ersatzteilen sowie damit verwandte Tätigkeiten.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 07.06.2022, um 13:59 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.05.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stephan Neubauer, Ludwig-Erhard-Straße 1, 20459 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.08.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 05.09.2022.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.08.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67b IN 83/22
Amtsgericht Hamburg, 07.06.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67b IN 83/22 · Erika Stern G.m.b.H. · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 83/22
- Wirksam am
- 10.05.2022
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 17295
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 17295 eingetragenen Erika Stern G.m.b.H., Poolstraße 12-14, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorben Alexander Stern
Geschäftszweig: Der Betrieb einer Kraftfahrzeugreparaturwerkstatt, der Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen und -Ersatzteilen sowie damit verwandte Tätigkeiten.
ist am 10.05.2022, um 12:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Neubauer, Ludwig-Erhard-Straße 1, 20459 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 83/22
Amtsgericht Hamburg, 10.05.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 17295 HRB 17295: Erika Stern G.m.b.H., Hamburg, Poolstr. 12+14, 20355 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Stern, Thomsen, Kfz.-Mechanikermeister, Hamburg.
HRB 17295 HRB 17295:Erika Stern G.m.b.H., Hamburg, Poolstr. 12+14, 20355 Hamburg.Bestellt Geschäftsführer: Stern, Thorben Alexander, Bargfeld-Stegen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Name…
HRB 17295 Erika Stern G.m.b.H., Hamburg, Poolstr. 12+14, 20355 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 8 (Vertretung) und 10 (Bekanntmachungen) sowie …
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