Handelsregister · HRB 756256

Registerinformationen

Erika Mayer Vermögensverwaltung GmbH · Amtsgericht Mannheim

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Erika Mayer Vermögensverwaltung GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Neckargemünd
Geschäftsanschrift
Bannholzweg 50, 69151 Neckargemünd
Kapital
26.000,00 EUR

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 756256
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Letzte Eintragung
25.06.2026
Abrufstand
15.07.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Vermietung und Verpachtung von eigenem Vermögen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Erika Mayer

Neckargemünd

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 15.10.2025.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 05.03.2026 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 1 (Firma) und Ziff. 3 (Stammkapital) beschlossen.
  • Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 25.000,00 EUR erhöht.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2026 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 3 (Stammkapital) beschlossen.
  • Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der Mayer, Erika, Neckargemünd, *XX.XX.XXXX als Inhaberin der Firma "Erika Mayer e.K.", Neckargemünd (Amtsgericht Mannheim HRA 712916) um 1000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Einzelkauffrau Mayer, Erika, geb. Wolf, Neckargemünd, *XX.XX.XXXX hat als Inhaberin der Firma "Erika Mayer e.K.", Neckargemünd (Amtsgericht Mannheim HRA 712916) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.04.2026 und des Versammlungsbeschlusses vom 22.04.2026 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.