die Durchführung von Bestattungen sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar fördernden Handlungen, Maßnahmen und Geschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Zweigniederlassung
Bestattungshaus Arno Grahl & Söhne Zweigniederlassung der Erich Ernst GmbH
Zülpich
Geschäftsführer(in)
Marcel Ernst
Köln
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Laura Becker
Weilerswist
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.12.1991 zuletzt geändert am 10.09.1996
Die Gesellschafterversammlung hat am 21.03.2014 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 435,40 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2024 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Insgesamt wurde der Gesellschaftsvertrag neugefasst.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 27 ff. Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 25.03.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgericht Euskirchen HRB 1192 getreten. Freigegeben am 22.01.2003.
Zweigniederlassung errichtet unter Firma
Von Amts wegen Verweis auf die Eintragung beim Gericht der Zweigniederlassung gemäß Artikel 61 Absatz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gemäß § 43 Nr. 2 Handelsregisterverordnung ergänzt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.