Einbau von genormten Baufertigteilen, handwerksähnliches Gewerk nach Anlage B2 der Handwerksordnung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Erich Bartl
Meerbusch
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 30.04.1990 zuletzt geändert am 29.08.2000
Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 und 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 und 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Krefeld: 16.11.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.02.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 19 ff. Sonderband
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