Handelsregister · VR 1554

Chronologischer Auszug

Erholungs- und Freizeitwerk Berliner Feuerwehr · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Erholungs- und Freizeitwerk Berliner Feuerwehr

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den ersten und den zweiten Vorsitzenden gemeinsam oder durch den ersten bzw. im Falle seiner Verhinderung durch den zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit dem
Kassenwart oder im Falle dessen Verhinderung durch den
Schriftführer.

b)
erter Vorsitzender:

1.
Gräfling, Wilfried, Berlin

Schriftführer:

2.
Kircher, Frieder, Berlin

zweiter Vorsitzender:

3.
Kautz, Rainer, *XX.XX.XXXX, Berlin
Kassenwart:

4.
Holstein, Mario, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 18.01./13.02.1930 mit
Neufassung vom 07.07.1965 und Änderung vom
12.02.1979.
a)
13.11.2006
Beyer
b)
Satzung Bl. 200
ff
Beschluss Bl.
251

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr erter Vorsitzender:
1. Gräfling, Wilfried

Nicht mehr Schriftführer:
2. Kircher, Frieder

Nicht mehr zweiter Vorsitzender:
3. Kautz, Rainer

Nicht mehr Kassenwart:
4. Holstein, Mario

Schriftführer:
5.
Fiedler, Rene, *XX.XX.XXXX, Borgsdorf

erster Vorsitzender:
6.
Kirstein, Thomas, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Vorsitzender:
7.
Langhammer, Stefan, *XX.XX.XXXX, Berlin

Kassenwart:
8.
Radler, Heiko, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
07.02.2023
Tritthart

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.