(1) die Betätigung auf dem Gebiet der Wohnungswirtschaft. Sie verfolgt insbesondere eine sichere, sozial verantwortbare und am Gemeinwohl orientierte Wohnungsversorgung der Bevölkerung in den Kommunen Bedburg, Bergheim, Elsdorf und Kerpen. (2) Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen - für einzelne oder mehrere Kommunen im Sinne der interkommunalen Zusammenarbeit - bereitstellen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der Erftland Holding Gesellschaft mbH, Bergheim, Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Thomas Lexis
Bedburg
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Sascha Wastrauk
Mülheim
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.03.1948, zuletzt geändert am 21.08.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2003
hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma
sowie
eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. (1) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes
beschlossen.
Der Gesellschaftsvertrag ist insgesamt neugefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (1) Satz 4 (Vertretung der Gesellschaft) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 8 (Vertretung der Gesellschaft), 13 (Sitzung des Aufsichtsrates), 14 (Gemeinsame Beratung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat), 16 (Gesellschafterversammlung), 17 (Einberufung der Gesellschafterversammlung), 18 (Leitung der Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung), 19 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung), 20 Mehrheitserfordernisse), 21 (Rechnungslegung), 23 (Gewinnverwendug), 25 (Offenlegung/Veröffentlichung/Verfielfälting/Bekanntmachung) und 26 (Prüfung der Gesellschaft) beschlossen. § 1 des Gesellschaftsvertrages (Firma und Sitz) wurde redaktionell geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 07.05.1948
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1004 Amtsgericht Bergheim getreten. Freigegeben am 31.07.2002.
Beschlusss Bl. 489 ff. Sdb.
Unternehmensvertrag
Mit der Erftland Holding Gesellschaft mbH (Amtsgericht Köln, HRB 52052) als herrschendem Unternehmen ist am 29.09.2023 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2023 zugestimmt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.