Handelsregister · VR 508

Chronologischer Auszug

ERF Medien e.V. · Amtsgericht Wetzlar

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Evangeliums-Rundfunk Deutschland e.V.

b)
Wetzlar
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden und aus mindestens vier weiteren
Personen.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Vorsitzender:
Hörster, Gerhard, Seminardirektor, Dietzhölztal
Vorstand:
Eickel, Horst-Armin, Pfarrer, Kaarst
Vorstand:
Genz, Werner, Bankdirektor, Gelsenkirchen
Vorstand:
Geiss, Rainer, Friedrichsdorf, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Winterhoff, Birgit, Halle, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Bierbaum, Bernd, Bremen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 19.10.1959 zuletzt geändert am 08.05.2000
a)
08.07.2002
Siebrecht

b)
Tag der ersten Eintragung:
20.10.1959
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 112 ff
2b)
Ausgeschieden:
Vorsitzender:
Hörster, Gerhard, Seminardirektor, Dietzhölztal
Ausgeschieden:
Vorstand:
Eickel, Horst-Armin, Pfarrer, Kaarst
Eingetreten:
Vorstand:
Büsing, Wolfgang, Korntal, *XX.XX.XXXX
Eingetreten:
Vorstand:
Müller, Jens-Oliver, Herborn, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Schwarz, Reinhard, Delmenhorst, *XX.XX.XXXX
Von Amts wegen nachgetragen; nunmehr geändert
Vorsitzender des Vorstandes:
Loh, Joachim, Haiger, *XX.XX.XXXX
a)
05.08.2002
Göttlicher

b)
Blatt 175 d.A.
3a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und mindestens einem, höchstens drei
weiteren Mitgliedern.

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

Der Vorstand bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates
zu folgenden Geschäften :
a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von
Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten
b) Übernahme von Bürgschaften und Eingehung von
Mitverpflichtungen für Verbindlichkeiten Dritter
c) Abschluss von Darlehensverträgen und
Stundungsvereinbarungen sowie von
Sicherungsgeschäften dazu
d) Abschluss von entgeltlichen Berater- und sonstigen
Dienstleistungs- und Werkverträgen mit einem
Aufsichtsratsmitglied
e) Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften jeder Art,
deren Laufzeit entweder zwei Jahre überschreitet oder
die einen einmaligen oder jährlichen
Gegenstandswert von mehr als EUR 250.000,00
haben
f) Abschluss, Änderung oder Beendigung von
Kooperationen, Interessengemeinschaften oder
strategischen Allianzen.

Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass auch andere
Geschäfte nur mit seiner Zustimmung vorgenommen
werden dürfen.

b)
Nicht mehr
Vorsitzender des Vorstandes:
Loh, Joachim, Haiger, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Bierbaum, Bernd, Bremen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Büsing, Wolfgang, Korntal, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Geiss, Rainer, Friedrichsdorf, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Genz, Werner, Bankdirektor, Gelsenkirchen
Nicht mehr
Vorstand:
Müller, Jens-Oliver, Herborn, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Schwarz, Reinhard, Delmenhorst, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Winterhoff, Birgit, Halle, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Werth, Jürgen, Wetzlar, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Diehl, Hans-Hartmut, Herborn-Uckersdorf, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Rüsch, Ulrich Peter, Hüttenberg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Vach, Udo, Waldsolms, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.05.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
11.07.2007
Kaiser
4a)
Name geändert, nun:
ERF Medien e.V.
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorstandsvorsitzenden, dem Stellvertreter und
höchstens zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

Der Vorstand bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates
zu folgenden Geschäften :
a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von
Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten
b) Übernahme von Bürgschaften und Eingehung von
Mitverpflichtungen für Verbindlichkeiten Dritter
c) Abschluss von Darlehensverträgen und
Stundungsvereinbarungen sowie von
Sicherungsgeschäften dazu
d) Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften jeder Art,
deren Laufzeit entweder zwei Jahre überschreitet oder
die einen einmaligen oder jährlichen Gegenstandswert
von mehr als EUR 250.000,00 haben
e) Abschluss, Änderung oder Beendigung von
Kooperationen, Interessengemeinschaften oder
strategischen Allianzen.

Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass auch andere
Geschäfte nur mit seiner Zustimmung vorgenommen
werden dürfen.

b)
Geändert, nun:
Stellvertreter:
Rüsch, Ulrich Peter, Hüttenberg, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Vorstandsvorsitzender:
Werth, Jürgen, Wetzlar, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.05.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 , 6,
8, 9, 13, 14, 17, 18 und 21 beschlossen.
a)
04.06.2009
Kaiser

b)
Blatt 218 ff
5b)
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Diehl, Hans-Hartmut, Herborn-Uckersdorf, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Vach, Udo, Waldsolms, *XX.XX.XXXX
a)
13.07.2012
Kaiser

b)
Blatt 244 ff
6a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.05.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
23.10.2014
Kaiser

b)
Blatt 260 ff. d.A.
7b)
Nicht mehr
Vorstandsvorsitzender:
Werth, Jürgen, Wetzlar, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstandsvorsitzender:
Dr. Dechert, Jörg, Wetzlar, *XX.XX.XXXX
a)
30.10.2014
Kaiser

b)
Blatt 282 ff
8b)
Nicht mehr
Stellvertreter:
Rüsch, Ulrich Peter, Hüttenberg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertreter:
Woschnitzok, Thomas, Wetzlar, *XX.XX.XXXX
a)
11.09.2015
Kaiser

b)
Blatt 291 ff
9a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.05.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4
(Zweck des Vereins), 5, 10 und 11 beschlossen.
a)
16.08.2016
Kaiser

b)
Blatt 1 ff Sonderbd.
10a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

Der Vorstand bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates
zu folgenden Geschäften :
a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von
Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten
b) Übernahme von Bürgschaften und Eingehung von
Mitverpflichtungen für Verbindlichkeiten Dritter
c) Abschluss von Darlehensverträgen und
Stundungsvereinbarungen sowie von
Sicherungsgeschäften dazu, soweit die
Darlehnssummne nicht bereits in einer vom Aufsichtsrat
genehmigten Kreditlinie gegenüber dem betroffen
Gläubiger bzw. die Stundungsbeträge nicht bereits vorab
in einem vom Aufsichtsrat bewilligten
Gesamtstundungsbetrag für den betroffenen Schuldner
enthalten sind.
d) Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften jeder Art,
deren Laufzeit entweder drei Jahre überschreitet oder
die einen einmaligen oder jährlichen Gegenstandswert
von mehr als EUR 250.000,00 haben
e) Abschluss, Änderung oder Beendigung von
Kooperationen, Interessengemeinschaften oder
strategischen Allianzen.

Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass auch andere
Geschäfte nur mit seiner Zustimmung vorgenommen
werden dürfen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2020 hat die Änderung der Satzung in den §§ 10 bis
17, 19, 20, 22 und 23 beschlossen.
a)
20.07.2020
Kaiser

b)
Blatt 20 ff Sonderbd. I
11b)
Nicht mehr
Stellvertreter:
Woschnitzok, Thomas, Wetzlar, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertreter:
Kolb, Christian, Breitscheid, *XX.XX.XXXX
a)
09.09.2020
Kaiser

b)
Blatt 17 ff Sonderbd.
12a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 6
beschlossen.
a)
19.09.2022
Kaiser

b)
Blatt 61 ff Sonderbd.
13b)
Bestellt als
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB:
Krombach, Jens, Leun, *XX.XX.XXXX
Vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen besonderen
Vertreter gemäß § 30 BGB.
Die Vertretungsmacht ist auf Rechtsgeschäfte bis zu
einem einmaligen oder jährlichen Gegenstandswert pro
Rechtsgeschäft in Höhe von 150.000,00 Euro
beschränkt.

Bestellt als
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB:
Knauf, Jan, Biebertal, *XX.XX.XXXX
Vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen besonderen
Vertreter gemäß § 30 BGB.
Die Vertretungsmacht ist auf Rechtsgeschäfte bis zu
einem einmaligen oder jährlichen Gegenstandswert pro
Rechtsgeschäft in Höhe von 150.000,00 Euro
beschränkt.
a)
13.01.2023
Kaiser

b)
Fall 15
14b)
Nicht mehr
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB:
Krombach, Jens, Leun, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB:
Knauf, Jan, Biebertal, *XX.XX.XXXX
a)
17.04.2023
Kaiser

b)
Blatt 76 ff. Sonderband
15b)
Bestellt als
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB:
Krombach, Jens Wolfgang, Leun, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen besonderen
Vertreter.
Die Vertretungsmacht ist auf Rechtsgeschäfte bis zu
einem einmaligen oder jährlichen Gegenstandswert pro
Rechtsgeschäft in Höhe von 150.000,00 Euro
beschränkt.

Bestellt als
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB:
Knauf, Jan, Biebertal, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen besonderen
Vertreter.
Die Vertretungsmacht ist auf Rechtsgeschäfte bis zu
einem einmaligen oder jährlichen Gegenstandswert pro
Rechtsgeschäft in Höhe von 150.000,00 Euro
beschränkt.

Bestellt als
Besondere Vertreter gemäß § 30 BGB:
Schneider, Gesina, Wetzlar, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen besonderen
Vertreter.
Die Vertretungsmacht ist auf Rechtsgeschäfte bis zu
einem einmaligen oder jährlichen Gegenstandswert pro
Rechtsgeschäft in Höhe von 150.000,00 Euro
beschränkt.
a)
26.09.2023
Kaiser

b)
Blatt 85 ff Sonderbd. I
16a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt, nun:
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
a)
23.05.2024
Kaiser

b)
Blatt 32 ff Reg. Akte II

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.