der Einzelhandel mit Reitsportartikeln und -zubehör sowie -bedarfsartikeln, Freizeit und Hobbyartikeln und Dienstleistungen im Bereich des Reitsports unter Einschluss sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Erzeugnisse.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen von ihnen gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann bestimmen, dass einzelne Geschäftsführer alleinvertretungsberechtigt sind. Sie ist auch berechtigt, einzelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Arnd Ulrich Wiegler
Schwalbach
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer(in)
Marc Alexander Fritze von Berswordt-Wallrabe
Düsseldorf
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführermit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.07.2008
Die Gesellschafterversammlung vom 05.05.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Unternehmensvertrag
Mit der P & R Reitsportmarkt GmbH, Krefeld (AG Krefeld, HR B 7863) als herrschendem Unternehmen ist am 22.07.2008 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm haben die Gesellschafterversammlungen vom 23.12.2008 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.