Durchführung von Unternehmensberatungen aller Art sowie die Verwaltung des gesellschaftseigenen Vermögens
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, daß einzelne oder alle Vorstandsmitglieder einzelvertretungsbefugt sind. Er kann weiterhin allgemein oder für den Einzelfall bestimmen, daß einzelne oder alle Vorstandsmitglieder berechtigt sind, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter eines Dritten zu vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Axel Striefler
Meerbusch
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28. Juni 2001, später geändert
Die Hauptversammlung vom 14. Mai 2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) Absatz (2) und mit ihr die Sitzverlegung nach Meerbusch beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Hauptversammlung vom 5. September 2003 hat eine Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Oldenburg (Oldb) (bisher Amtsgericht Oldenburg HRB 4929) nach Neuss beschlossen.
Freitext
Hauptversammlung Bl. 39 ff.
Satzung Blatt 45 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.