Die Herstellung und der Vertrieb von Promotionsartikeln sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Thomas Janson
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 30. Mai 2001
Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2002 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Ferner wurde der bisherige § 8 (Gesellschafterversammlung) geändert und durch einen neuen § 8 (Einschränkung der Geschäftsführungsbefugnis) ersetzt. Der bisherige § 8 wurde geändert und ist jetzt § 9. Der bisherige § 10 (Wettbewerbsverbot) wurde durch einen neuen § 10 (Gesellschafterbeschlüsse) ersetzt. Der bisherige § 9 (Jahresabschluss) ist jetzt § 11, der bisherige § 10 ist jetzt § 12, der bisherige § 11 (Bekanntmachungen) ist jetzt § 13 und der bisherige § 12 (Schlußbestimmungen) ist jetzt § 16. Die §§ 14 (Wahrnehmung der Gesellschafterrechte, Informations- und Kontrollrechte) und 15 (Gewinnverwendung) wurden neu eingefügt.
Freitext
Beschluss Blatt 5 Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 7 ff Sonderband
Beschluss Blatt 34 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 18 ff. Sonderband
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