Die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche im Geschäftszweig des Unternehmens übIichen und ihnen verwandten Tätigkeiten und Geschäfte auszuüben.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Giuseppe Gentile
Öhringen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Tanja Ann Gall
Bad Friedrichshall
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2000 zuletzt geändert am 13.03.2006
Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 Abs. 1 und 2 (Beschlußfassung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.11.2006.