die Entwicklung neuer Produkte auf Basis qualitativ hochwertiger Werkstoffe für unterschiedliche Anwendungsgebiete einschließlich der zur Herstellung notwendigen Technologien mit dem Ziel, diese einer wirtschaftlichen Nutzung zuzuführen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Johannes Ely
Freimingen-Merlenbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Vorstandsmitglieder durch Beschluss des Aufsichtsrates ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 1
Fall 2
Fall 8
Fall 7
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Fall 15
Fall 17
Fall 16
Fall 18
Fall 21
Fall 22
Fall 23
Fall 25
Fall 26
Fall 30
Fall 32
Fall 34
Fall 36
Fall 37
Fall 38
Fall 39
Fall 40
Fall 41
Fall 43
Fall 45
Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 30.12.2021 berichtigt in: Spalte 6 a)
Fall 48
Fall 50
Satzung
Satzung vom 11.05.2006, mehrfach geändert. Die Hauptversammlung vom 20.08.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Zweibrücken (bisher Amtsgericht Zweibrücken HRB 30248) nach Griesheim beschlossen.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 22.02.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 65.332,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 21.09.2010 ist § 4 Abs. 1 und 7 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 22.02.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 17.000,00 EUR durchgeführt. Durch Umlaufbeschluss des Aufsichtsrates vom 13.05.2011, 19.05.2011 und 09.06.2011 ist § § 4 Abs. 1 und 7 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 22.02.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 84.760,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 14.06.2011 ist § 4 Abs. 1 und 7 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 22.02.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 93.881,00 EUR auf 1.032.693,00 EUR durchgeführt. Durch Umlaufbeschluss des Aufsichtsrats vom 02.08.2011 und 29.08.2011 ist die Satzung in § 4 Abs. 1 und 7 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert.
Die Hauptversammlung vom 29.08.2011 hat die Änderung des § 4 Abs. 7 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 29.08.2011 hat die Einfügung eines § 4 Absatz 6 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, bedingtes Kapital) beschlossen.
Außerdem wurde § 11 der Satzung (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) geändert.
Die Hauptversammlung vom 29.08.2011 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 258.173,00 EUR beschlossen. Der Aufsichtrat hat mit Beschluss vom 27.12.2011 die Änderung des § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 29.08.2011 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 469.406,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 27.12.2011 ist § 4 Abs. 7 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 17.01.2012 hat die Änderung des § 4 Abs. 7 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) sowie § 4 Abs. 8 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, bedingtes Kapital) beschlossen.
Auf Grund der durch Satzungsänderung vom 17.01.2012 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 176.027,00 EUR auf 1.936.299,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 29.03.2012 und 30.03.2012 ist die Satzung in § 4 Abs. 1 und 7 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert.
Auf Grund der durch Satzungsänderung vom 17.01.2012 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 193.600,00 EUR auf 2.129.899,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 14.06.2012 ist die Satzung in § 4 Ziff. 1 und 7 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert.
Die Hauptversammlung vom 02.08.2012 hat die Änderung des § 4 Abs. 7 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 02.08.2012 hat die Änderung des § 4 im neuen Abs. 9 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, bedingtes Kapital) beschlossen.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 02.08.2012 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 212.989,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 22.03.2013 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 02.08.2012 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 234.288,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 11.07.2013 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 27.08.2013 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 7 (Grundkapital, genehmigtes Kapital) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 27.08.2013 hat die Änderung des § 4 im neuen Abs. 10 (Grundkapital, bedingtes Kapital) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 13.06.2014 hat die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form um 1.288.588,00 EUR auf 1.288.588,00 EUR beschlossen.
Zugleich wurde die Erhöhung des Grundkapitals um 5.401.215,00 EUR auf 6.689.803,00 EUR beschlossen.
Die Kapitalerhöhung gem. dem Beschluss der Hauptversammlung vom 13.06.2014 ist in Höhe von 5.363.715,00 EUR durchgeführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 22.08.2014 ist die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen worden.
Die Hauptversammlung vom 26.08.2014 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; Streichung der Absätze 4 bis 6 und 8 bis 10; Absatz 7 nunmehr Absatz 4) beschlossen.
Zudem hat die Hauptversammlung vom 26.08.2014 in § 4 einen neuen Absatz 5 eingefügt (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital 2014/I).
Die Hauptversammlung vom 26.08.2014 hat weiterhin die Änderung des § 4 dahingehend beschlossen, dass ein neuer Absatz 6 eingefügt wurde (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, bedingtes Kapital 2014/I).
Die Hauptversammlung vom 21.04.2017 hat die Herabsetzung des Grundkapitals zunächst durch Einziehung von Aktien um 3,00 EUR und dann in vereinfachter Form um 6.585.777,00 EUR sowie die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen und § 10a (Vergütung des Aufsichtsrats) eingefügt.
Die Hauptversammlung vom 21.04.2017 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 1.995.690,00 EUR sowie die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Auf Grund des in der Hauptversammlung vom 26.08.2014 beschlossenen bedingten Kapitals (2014/I) wurden im Jahr 2017 1.153.000 Bezugsaktien ausgegeben. Das Grundkapital beträgt nunmehr 3.215.213,00 EUR. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 19.02.2018 die Änderung des § 4 Abs. 1 und 6 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 09.08.2018 hat die Änderung des § 4 Absatz 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 09.08.2018 hat die Aufhebung des § 4 Absatz 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 09.08.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 247.324,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 03.12.2018 ist § 4 Abs. 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 09.08.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 173.120,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 16.05.2019 ist § 4 Abs. 1,4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 09.08.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 201.980,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26.09.2019 ist § 4 Abs. 1 und Abs. 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 09.08.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 319.803,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 31.07.2020 ist § 4 Abs. 1 und Abs. 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 13.11.2020 hat die Änderung des § 4 Abs. 1 und 5 und die Streichung des Abs. 6 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, bedingtes Kapital) beschlossen.
Auf Grund des in der Hauptversammlung vom 13.11.2020 beschlossenen bedingten Kapitals (2020/I) wurden im Jahr 2021 671.219 Bezugsaktien ausgegeben. Das Grundkapital beträgt nunmehr 4.828.659,00 EUR. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 14.12.2021 die Änderung des § 4 Abs. 1 und 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Auf Grund des in der Hauptversammlung vom 13.11.2020 beschlossenen bedingten Kapitals (2020/I) wurden im Jahr 2024 528.972 Bezugsaktien ausgegeben. Das Grundkapital beträgt nunmehr 5.357.631,00 EUR. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 19.12.2024 die Änderung des § 4 Abs. 1 und 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der EPG (Engineered nanoProducts Germany) GmbH, Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 11809) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.05.2006.
Die am 13.06.2014 beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form um 1.288.588,00 EUR ist durchgeführt.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.08.2018 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 08.08.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 1.607.606,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2018/I).
Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 09.08.2018 (Genehmigtes Kapital 2018/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 665.379,00 EUR.
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.11.2020 um bis zu 2.078.720,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/I).
Das bedingte Kapital 2020/I beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien noch 878.529 EUR.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.