Gegenstand des Unternehmens ist die Anlage des eigenen Gesellschaftsvermögens im eigenen Namen auf eigene Rechnung sowie alle Tätigkeiten, die mit der zuvor genannten Tätigkeit in Zusammenhang stehen und/oder den zuvor genannten Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Fall 2
Fall 5
Fall 17
Fall 18
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.05.2011
Die Gesellschafterversammlung vom 10.01.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand).
Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Beirat) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den jetzigen §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) 4 und 5 (Geschäftsführung, Vertretung).
Die Gesellschafterversammlung vom 07.02.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.