Handelsregister · HRB 8789
Chronologischer Auszug
ENVERS Aktiengesellschaft · Amtsgericht Duisburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) ENVERS Aktiengesellschaft b) Duisburg c) die Entwicklung und Vermarktung von Enterprise Softwaresolutions sowie die Installation und Adminstration von komplexen Netzwerksystemen. Das Unternehmen ist Technologielieferant im Umfeld des Enterprise- Networking sowie komplexer Webbasierender IT- Projekte. Als spezialisierte Disziplinen werden das Consulting im Bereich WebDirection sowie konzentrierte Aktivitäten im Bereich Research & Development angeboten. Das Unternehmen betreibt im übrigen die Herstellung, Vermarktung und den Vertrieb von Soft- und Hardware mit allen damit in Zusammenhang stehenden Produkten sowie die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Technologie-Zentrums inklusive der Errichtung, Nutzung, Vermietung und Vermarktung der hierzu notwendigen Gebäuden und Flächen. | 100.000,00 EUR | a) Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Ist nur ein Vorstandsmitglied berufen, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluß des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Vorstand: Schuppert, Klaus, Duisburg, *XX.XX.XXXX Vorstand: Müller, Thomas, Duisburg, *XX.XX.XXXX Vorstand: Heppner, Thomas, Duisburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) Aktiengesellschaft b) Die Gesellschaft ist durch formwechselnde Umwandlung der GIS Gesellschaft für Informationssysteme und Systemkonzepte mbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HR B 5707) auf Grund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18. September 2000 entstanden. Sie setzte die am 27. Februar 1992 in das Handelsregister eingetragene GIS Gesellschaft für Informationssysteme und Systemkonzepte mbH fort. Die Gesellschaft hat am 21. Dezember 2000 mit Zustimmung ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage mit der S-Chancen-Kapitalfonds NRW GmbH in Münster (AG Münster HRB 5165) einen Vertrag über die Errichtung einer Stillen Gesellschaft geschlossen, durch den sie sich verpflichtet hat, ihren Gewinn - teilweise - an diese Gesellschaft abzuführen. Die Teilgewinnabführung aus dem am 21. Dezember 2000 zwischen der Gesellschaft und der S-Chancen-Kapitalfonds NRW GmbH (AG Münster HR B 5165) geschlossenen Vertrag über die Errichtung einer Stillen Gesellschaft ist wie folgt vereinbart: 1. Die SCKF erhält auf ihre geleistete Einlage eine vom jeweiligen Geschäftsergebnis unabhängige Grundvergütung von 8,5 % p. a.. Auf diese sind jeweils zum 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres Teilzahlungen von jeweils 50 % der vereinbarten Leistung von der Envers AG an die SCKF zu zahlen. 2. Darüber hinaus erhält die SCKF von dem in Abs. 3 genannten Gewinn eine Gewinnbeteiligung in Höhe des Anteils der Stillen Beteiligung der SCKF am gesamten maßgeblichen Eigenkapital der Envers AG. Das gesamte maßgebliche Eigenkapital der Envers AG in diesem Sinne besteht aus dem Grundkapital zuzüglich Stiller Beteiligungen. Die Gewinnbeteiligung ist auf maximal 6 % p. a. der geleisteten Einlage der SCKF begrenzt; sie ist 10 Tage nach Feststellung des Jahresabschlusses fällig, spätestens jedoch acht Monate nach dem Bilanzstichtag. Gegebenenfalls ist der Jahresüberschuss vom Steuerberater der Envers AG zu schätzen; auf der Grundlage der Schätzung ist eine vorläufige Vergütung zu berechnen und auszuzahlen, die nach Feststellung des endgültigen Jahresabschlusses zu korrigieren ist. 3. Als Gewinn im Sinne dieses Vertrages gilt der in der Steuerbilanz ausgewiesene Jahresüberschuss der Envers AG nach Gewerbesteuer und nach Vergütungen des Vorstandes von derzeit zusammen DM 510.000,00, jedoch vor Sonderabschreibungen, sonstigen Ertragsteuern, Gewinnanteilen der Gesellschafter und der SCKF, vor Tantiemen des Vorstandes sowie ohne Berücksichtigung eines evtl. Verlustvor- oder -rücktrages. 4. Bei späteren Berichtigungen des Jahresüberschusses gemäß Steuerbilanz ist die Gewinnbeteiligung der SCKF zu berichtigen. Die SCKF braucht jedoch Gewinnbeteiligungen, die sie aufgrund der ursprünglichen Jahresabschlüsse bezogen hat, nicht zurückzuzahlen. Ein etwaiger Rückzahlunganspruch ist mit zukünftigen Vergütungsansprüchen der SCKF zu verrechnen. 5. Der Zeitraum für die Berechnung der Grundvergütung und der Gewinnbeteiligung der SCKF beginnt mit dem Tage der Leistung der Einlage und endet mit dem Tage der Rückzahlung. Beginnt und/oder endet das Gesellschaftsverhältnis nach Beginn und/oder vor Ablauf des Geschäftsjahres der Envers AG, so werden die Gewinnanteile zeitanteilig berechnet. Dabei gilt der Gewinn als gleichmäßig auf das Jahr verteilt angefallen. 6. Zum Ende des ersten Befristungszeitraumes gemäß § 3 Satz 1 (30.09.2005) erhält die SCKF eine eimalige Vergütung auf die dann geleistete Einlage (Endvergütung). Die Endvergütung beträgt 30 % der dann geleisteten Einlage. Auf diese Endvergütung werden Zahlungen angerechnet, die die Envers AG gemäß § 5 Abs. 2 als Gewinnbeteiligung erbracht hat. Zusätzlich erhält die SCKF zum Ende des zweiten Befristungszeitraumes eine Vergütung in Höhe von 6 % p. a. auf ihre dann geleistete Einlage, wenn die Stille Gesellschaft über den ersten Befristungszeitraum hinaus fortgesetzt wird. Auch auf diese Vergütung werden Zahlungen angerechnet, die die Envers AG gemäß § 5 Abs. 2 als Gewinnbeteiligung erbracht hat. 7. Am Verlust und an den stillen Reserven der Envers AG ist die SCKF nicht beteiligt. Eine Nachschusspflicht - gleich welcher Art - ist ausgeschlossen. Durch Beschlus der Hauptversammlung vom 15. August 2001 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zu EURO 50,000,-- durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von Aktien im Nennbetrag von je EURO 1,-- gegen Bareinlage zum Kurs von 100 % bis einschließlich EURO 150.000,-- zu erhöhen (genehmigtes Kapital). § 4 Abs. 5 der Satzung ist ensprechend geändert. | a) 30.04.2002 Luersen-Guthoff b) Tag der ersten Eintragung in Duisburg: 02.11.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. SB Bl. 162-191 | |
| 2 | b) Vorstand: Schuppert, Klaus, Duisburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Vorstand: Müller, Thomas, Duisburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | b) Der Vertrag mit der S-Chancen-Kapitalfonds NRW GmbH mit Sitz in Münster vom 21. Dezember 2000 ist durch Vertrag vom 31. Januar 2002 aufgehoben worden. | a) 13.05.2002 Kassen b) SB Bl. 192-197 | |||
| 3 | 150.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 8.11.2002 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Ziff. 1 beschlossen. Die Erhöhung ist durchgeführt. | a) 27.11.2002 Kassen b) Sdb.Bl. 198-216 | |||
| 4 | a) Die Hauptversammlung vom 20.08.2003 hat die Änderung der Satzung in § 4 Ziff. 5 (Höhe und Erteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. b) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.12.2007 durch Ausgabe neuer Aktien das Grundkapital gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens Euro 75.000,00 zu erhöhen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung durch Ausnutzung des genehmigten Kapitals zu ändern. | a) 18.09.2003 Kassen b) SB Bl. 221-268 | ||||
| 5 | 225.000,00 EUR | a) Die am 29.06.2005 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 75.000,00 EUR ist durchgeführt; § 4 Abs. 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist geändert. | a) 08.09.2005 Dr. Rausch b) SB Bl. 269-294 | |||
| 6 | 300.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 15.08.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um 75.000,00 EUR auf 300.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Höhe und Erteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. | a) 26.09.2006 Dr. Rausch b) SB Bl. 295-320 | |||
| 7 | 225.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 15.08.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 75.000,00 Euro beschlossen. | a) 29.09.2006 Dr. Rausch b) berichtigende Eintragung zur lfd. Nr. 6 vom 29.09.2006 wegen noch nicht durchgeführter Kapitalerhöhung | |||
| 8 | 300.000,00 EUR | a) Die am 15.08.2006 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 75.000,00 EUR ist durchgeführt; § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist geändert. | a) 07.03.2007 Dr. Rausch b) SB Bl. 321 - 328 | |||
| 9 | a) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.08.2007 nunmehr ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.12.2011 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 100.000 EUR erhöhen (Genehmigtes Kapital ). § 4 der Satzung (Höhe und Erteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) wurde entsprechend geändert. Die Satzung wurde insgesamt neu gefasst. | a) 17.10.2007 Dr. Rausch | ||||
| 10 | 335.000,00 EUR | b) Aufgrund der von der Hauptversammlung am 23.08.2007 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 35.000,00 auf EUR 335.000,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 30.01.2008 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. | a) 28.03.2008 Dr. Rausch | |||
| 11 | b) Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 48, 47228 Duisburg | a) Die Hauptversammlung vom 29.08.2011 hat die Änderung der Satzung in § 4 Ziff. 5 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.08.2011 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.12.2015 durch Ausgabe neuer Aktien das Grundkapital gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 100.000,00 erhöhen (Genehmigtes Kapital). | a) 14.10.2011 Dr. Rausch | |||
| 12 | b) Nicht mehr Vorstand: Heppner, Thomas, Duisburg, *XX.XX.XXXX | a) 05.03.2012 Spüler | ||||
| 13 | 400.000,00 EUR | a) Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Ist nur ein Vorstandsmitglied berufen, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. | a) Aufgrund der von der Hauptversammlung am 29.08.2011 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals von EUR 335.000,00 um EUR 65.000,00 auf EUR 400.000,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 09.11.2012 ist § 4 Abs. 1 und 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. b) Das genehmigte Kapital - lfd. Nr. 11 zur Eintragung vom 14.10.2011 - besteht nach teilweiser Ausschöpfung noch in Höhe von EUR 35.000,00. | a) 04.02.2013 Dr. Rausch b) Allgemeine Vertretungsregelung lfd. Nr. 1 Spalte 4 a) zur Eintragung vom 02.11.2000 von Amts wegen berichtigend eingetragen. | ||
| 14 | 435.000,00 EUR | a) Aufgrund der von der Hauptversammlung am 29.08.2011 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 35.000,00 auf EUR 435.000,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 07.02.2014 ist § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung geändert. § 4 Abs. 5 der Satzung entfällt. | a) 20.05.2015 Dr. Rausch | |||
| 15 | b) Nicht mehr Vorstand: Müller, Thomas, Duisburg, *XX.XX.XXXX | a) 15.02.2017 Scholten | ||||
| 16 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Eisenbahnstr. 2, 47198 Duisburg | a) 29.04.2021 Steffens | ||||
| 17 | c) die Durchführung von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere die Bewirtschaftung, die Vermietung, der Neu- und Umbau, der Erwerb und der Verkauf von Immobilien und Grundstücken im weiteren Sinne, insbesondere von Büros, Einzelhandelsimmobilien und Hotels, die Entwicklung von Immobilienprojekten sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Untemehmensgegenständen, selbst oder durch Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. allgemeine Management- und Bürodienstleistungen sowie Hausmeisterdienstleistungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Tätigkeiten, für die eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist. | 635.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 24.02.2024 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um 200.000,00 EUR und die Änderung des § § 4 Abs. 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 24.02.2024 hat ferner die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Änderung des § 10 (jetzt § 11; Ort und Einberufung, Tagesordnung / Teilnahmerecht und Stimmrecht) beschlossen. | a) 04.04.2024 Dr. Rausch |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.