Handelsregister · HRA 4290
Chronologischer Auszug
Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz · Amtsgericht Chemnitz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz b) Chemnitz c) - die Erfüllung der der Stadt Chemnitz nach dem Sächsischen Wassergesetz in der jeweils gültigen Fassung obliegenden Pflicht zur Abwasserbeseitigung; - die Wahrnehmung der Abfallentsorgungsaufgaben im Stadtgebiet zur Erfüllung der der Stadt Chemnitz nach den abfallrechtlichen Bestimmungen in ihrer jeweils geltenden Fassung obliegenden Pflicht zur Abfallentsorgung; - die Wahrnehmung der Straßenreinigung nebst Winterdienst im Stadtgebiet zur Erfüllung der der Stadt Chemnitz nach dem Sächsischen Straßengesetz in der jeweils gültigen Fassung obliegenden Pflicht zur Straßenreinigung | a) Der Eigenbetrieb wird vom Ersten Betriebsleiter allein, ansonsten von allen Betriebsleitern gemeinsam vertreten. b) Betriebsleiter: Förster, Klaus-Gert, Herford, *XX.XX.XXXX | a) Eigenbetrieb der Stadt Chemnitz, Sitz: Chemnitz Satzung vom 02.12.1998 | a) 09.09.2003 Vorberg b) Tag der ersten Eintragung: 12.10.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 20/31 SB | |
| 2 | c) - die Erfüllung der der Stadt Chemnitz nach dem Sächsischen Wassergesetz in der jeweils gültigen Fassung obliegenden Pflicht zur Abwasserbeseitigung und die Durchführung der damit verbundenen Aufgaben, - die Verwaltung der im Eigentum der Stadt stehenden Entsorgungsanlagen der Abwasserentsorgung, Abfallentsorgung und der Stadtreinigung einschließlich dazugehöriger Grundstücke, Kfz-Werkstatt, Fuhrpark und sonstiger wesentlicher Vermögensgegenstände. Zu den Aufgaben der Verwaltung gehören alle mit dem Betrieb der Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Einrichtungen und Geräte erforderlichen Leistungen soweit sie mit den Entsorgungsaufgaben der Stadt Chemnitz im Zusammenhang stehen. Der Eigenbetrieb kann auch Ersatz- und Neuinvestitionen durchführen, insbesondere zusätzliche Anlagen errichten und Grundstücke erwerben. Zum Aufgabenbereich gehören ferner hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der Gemeindeordnung, des Abwasser-, Abfall- und Straßenrechts und der dazu erlassenen Satzungen, insbesondere der Vollzug der Entwässerungs-, Abfall- und Straßenreinigungssatzungen mit Beitrags- und Gebührensatzungen. | b) Bestellt: Betriebsleiter: Falk, Annekatrin, Chemnitz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Betriebsleiter: Förster, Klaus-Gert, Herford, *XX.XX.XXXX | a) Die Satzung ist mit Beschluss vom 18.07.2000, 28.05.2001 und 15.08.2002 geändert, insbesondere in den § 3 (Zweck des Eigenbetriebes). | a) 02.12.2003 Jentsch b) Satzung Bl. 55/67 SB | |
| 3 | c) - die Erfüllung der der Stadt Chemnitz nach dem Sächsischen Wassergesetz in der jeweils gültigen Fassung obliegenden Pflicht zur Abwasserbeseitigung und die Durchführung der damit verbundenen Aufgaben, - die Verwaltung der im Eigentum der Stadt stehenden Entsorgungsanlagen der Abwasserentsorgung einschließlich dazugehöriger Grundstücke, Kfz-Werkstatt, Fuhrpark und sonstiger wesentlicher Vermögensgegenstände. Zu den Aufgaben der Verwaltung gehören alle mit dem Betrieb der Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Einrichtungen und Geräte erforderlichen Leistungen soweit sie mit den Entsorgungsaufgaben der Stadt Chemnitz im Zusammenhang stehen. Der Eigenbetrieb kann auch Ersatz- und Neuinvestitionen durchführen, insbesondere zusätzliche Anlagen errichten und Grundstücke erwerben. Zum Aufgabenbereich gehören ferner hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der Gemeindeordnung, des Abwasserrechts und der dazu erlassenen Satzungen, insbesondere der Vollzug der Entwässerungssatzung mit Entgeltordnungen. | b) Nicht mehr Betriebsleiter: Falk, Annekatrin, Chemnitz, *XX.XX.XXXX Bestellt: Betriebsleiter: Münster, Gerold, Chemnitz, *XX.XX.XXXX | a) Die Satzung ist mit Beschluss vom 19.01.2007 geändert , insbesondere in den § 3 (Zweck des Eigenbetriebes) | a) 21.03.2007 Jentsch | |
| 4 | c) - die Erfüllung der der Stadt Chemnitz nach dem Sächsischen Wassergesetz in der jeweils gültigen Fassung obliegenden Pflicht zur Abwasserbeseitigung und die Durchführung der damit verbundenen Aufgaben, - die Verwaltung der im Eigentum der Stadt stehenden Entsorgungsanlagen der Abwasserentsorgung einschließlich dazugehöriger Grundstücke, Fuhrpark und sonstiger wesentlicher Vermögensgegenstände. Zu den Aufgaben der Verwaltung gehören alle mit dem Betrieb der Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Einrichtungen und Geräte erforderlichen Leistungen soweit sie mit den Entsorgungsaufgaben der Stadt Chemnitz im Zusammenhang stehen. Der Eigenbetrieb kann auch Ersatz- und Neuinvestitionen durchführen, insbesondere zusätzliche Anlagen errichten und Grundstücke erwerben. Zum Aufgabenbereich gehören ferner hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der Gemeindeordnung, des Abwasserrechts und der dazu erlassenen Satzungen, insbesondere der Vollzug der Entwässerungssatzung mit Entgeltordnungen. | a) Die Satzung ist mit Beschluss vom 25.01.2008 geändert in § 3 (Zweck des Eigenbetriebes). | a) 09.04.2008 Jentsch | ||
| 5 | c) - die Erfüllung der der Stadt Chemnitz nach dem Sächsischen Wassergesetz in der jeweils gültigen Fassung obliegenden Pflicht zur Abwasserbeseitigung und die Durchführung der damit verbundenen Aufgaben, - die Verwaltung der im Eigentum der Stadt stehenden Entsorgungsanlagen der Abwasserentsorgung einschließlich dazugehöriger Grundstücke und sonstiger wesentlicher Vermögensgegenstände. Zu den Aufgaben der Verwaltung gehören alle mit dem Betrieb der Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Einrichtungen und Geräte erforderlichen Leistungen soweit sie mit den Entsorgungsaufgaben der Stadt Chemnitz im Zusammenhang stehen. Der Eigenbetrieb kann auch Ersatz- und Neuinvestitionen durchführen, insbesondere zusätzliche Anlagen errichten und Grundstücke erwerben. Zum Aufgabenbereich gehören ferner hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der Gemeindeordnung, des Abwasserrechts und der dazu erlassenen Satzungen, insbesondere der Vollzug der Entwässerungssatzung mit Entgeltordnungen. | a) 09.04.2008 Jentsch b) Berichtigung zur Eintragung unter laufender Nummer 4. | |||
| 6 | c) - die Erfüllung der der Stadt Chemnitz nach dem Sächsischen Wassergesetz in der jeweils gültigen Fassung obliegenden Pflicht zur Abwasserbeseitigung und die Durchführung der damit verbundenen Aufgaben, - die Verwaltung der im Eigentum der Stadt stehenden Entsorgungsanlagen der Abwasserentsorgung einschließlich dazugehöriger Grundstücke, Fuhrpark und sonstiger wesentlicher Vermögensgegenstände. Zu den Aufgaben der Verwaltung gehören alle mit dem Betrieb der Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Einrichtungen und Geräte erforderlichen Leistungen soweit sie mit den Entsorgungsaufgaben der Stadt Chemnitz im Zusammenhang stehen. Der Eigenbetrieb kann auch Ersatz- und Neuinvestitionen durchführen, insbesondere zusätzliche Anlagen errichten und Grundstücke erwerben. Zum Aufgabenbereich gehören ferner hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der Gemeindeordnung, des Abwasserrechts und der dazu erlassenen Satzungen, insbesondere der Vollzug der Entwässerungssatzung mit Entgeltordnungen. | a) 29.04.2008 Jentsch b) Berichtigung zur Eintragung unter laufender Nummer 5. Von Amts wegen eingetragen. | |||
| 7 | c) - die Erfüllung der der Stadt Chemnitz nach dem Sächsischen Wassergesetz in der jeweils gültigen Fassung obliegenden Pflicht zur Abwasserbeseitigung und die Durchführung der damit verbundenen Aufgaben, - die Verwaltung der im Eigentum der Stadt stehenden Entsorgungsanlagen der Abwasserentsorgung einschließlich dazugehöriger Grundstücke, Fuhrpark und sonstiger wesentlicher Vermögensgegenstände. Zu den Aufgaben der Verwaltung gehören alle mit dem Betrieb der Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Einrichtungen und Geräte erforderlichen Leistungen soweit sie mit den Entsorgungsaufgaben der Stadt Chemnitz im Zusammenhang stehen. Der Eigenbetrieb kann auch Ersatz- und Neuinvestitionen durchführen, insbesondere zusätzliche Anlagen errichten und Grundstücke erwerben. Der Eigenbetrieb kann alle seine Betriebszwecke fördernden und berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. Die Stadt Chemnitz kann sich zur Durchführung der Abwasserentsorgung Dritter bedienen. Zum Aufgabenbereich gehören ferner hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der Gemeindeordnung, des Abwasserrechts und der dazu erlassenen Satzungen, insbesondere der Vollzug der Entwässerungssatzung mit Entgeltordnungen. | a) Der Eigenbetrieb wird vom Ersten Betriebsleiter allein, ansonsten von allen Betriebsleitern gemeinsam vertreten. Jeder Betriebsleiter ist befugt, im Namen des Eigenbetriebes mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Nicht mehr Betriebsleiter: Münster, Gerold, Chemnitz, *XX.XX.XXXX Bestellt: Betriebsleiter: Wüpper, Manfred, Heinkenborstel, *XX.XX.XXXX | a) Mit Beschluss vom 08.06.2011 wurde die Satzung neugefasst. | a) 02.11.2011 Jentsch | |
| 8 | b) Bestellt: Betriebsleiter: Behrendt, Dirk, Dresden, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Betriebsleiter: Wüpper, Manfred, Heinkenborstel, *XX.XX.XXXX | a) 04.11.2016 Jentsch | |||
| 9 | b) Bestellt: Betriebsleiter: Kropp, Marcus, Chemnitz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Betriebsleiter: Behrendt, Dirk, Dresden, *XX.XX.XXXX | a) 01.07.2022 Schirmer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.