Handelsregister · HRA 4290

Chronologischer Auszug

Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz · Amtsgericht Chemnitz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz

b)
Chemnitz

c)
- die Erfüllung der der Stadt Chemnitz nach
dem Sächsischen Wassergesetz in der jeweils
gültigen Fassung obliegenden Pflicht zur
Abwasserbeseitigung; - die Wahrnehmung der
Abfallentsorgungsaufgaben im Stadtgebiet
zur Erfüllung der der Stadt Chemnitz nach den
abfallrechtlichen Bestimmungen in ihrer
jeweils geltenden Fassung obliegenden Pflicht
zur Abfallentsorgung; - die Wahrnehmung der
Straßenreinigung nebst Winterdienst im
Stadtgebiet zur Erfüllung der der Stadt
Chemnitz nach dem Sächsischen
Straßengesetz in der jeweils gültigen Fassung
obliegenden Pflicht zur Straßenreinigung
a)
Der Eigenbetrieb wird vom Ersten Betriebsleiter allein,
ansonsten von allen Betriebsleitern gemeinsam
vertreten.

b)
Betriebsleiter:
Förster, Klaus-Gert, Herford, *XX.XX.XXXX
a)
Eigenbetrieb der Stadt Chemnitz, Sitz: Chemnitz
Satzung vom 02.12.1998
a)
09.09.2003
Vorberg

b)
Tag der ersten
Eintragung: 12.10.2000.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Satzung Bl. 20/31 SB
2c)
- die Erfüllung der der Stadt Chemnitz nach
dem Sächsischen Wassergesetz in der jeweils
gültigen Fassung obliegenden Pflicht zur
Abwasserbeseitigung und die Durchführung
der damit verbundenen Aufgaben, - die
Verwaltung der im Eigentum der Stadt
stehenden Entsorgungsanlagen der
Abwasserentsorgung, Abfallentsorgung und
der Stadtreinigung einschließlich
dazugehöriger Grundstücke, Kfz-Werkstatt,
Fuhrpark und sonstiger wesentlicher
Vermögensgegenstände. Zu den Aufgaben
der Verwaltung gehören alle mit dem Betrieb
der Grundstücke, Gebäude, Anlagen,
Einrichtungen und Geräte erforderlichen
Leistungen soweit sie mit den
Entsorgungsaufgaben der Stadt Chemnitz im
Zusammenhang stehen. Der Eigenbetrieb
kann auch Ersatz- und Neuinvestitionen
durchführen, insbesondere zusätzliche
Anlagen errichten und Grundstücke erwerben.
Zum Aufgabenbereich gehören ferner
hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der
Gemeindeordnung, des Abwasser-, Abfall- und
Straßenrechts und der dazu erlassenen
Satzungen, insbesondere der Vollzug der
Entwässerungs-, Abfall- und
Straßenreinigungssatzungen mit Beitrags- und
Gebührensatzungen.
b)
Bestellt:
Betriebsleiter:
Falk, Annekatrin, Chemnitz, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Betriebsleiter:
Förster, Klaus-Gert, Herford, *XX.XX.XXXX
a)
Die Satzung ist mit Beschluss vom 18.07.2000, 28.05.2001 und
15.08.2002 geändert, insbesondere in den § 3 (Zweck des
Eigenbetriebes).
a)
02.12.2003
Jentsch

b)
Satzung Bl. 55/67 SB
3c)
- die Erfüllung der der Stadt Chemnitz nach
dem Sächsischen Wassergesetz in der jeweils
gültigen Fassung obliegenden Pflicht zur
Abwasserbeseitigung und die Durchführung
der damit verbundenen Aufgaben, - die
Verwaltung der im Eigentum der Stadt
stehenden Entsorgungsanlagen der
Abwasserentsorgung einschließlich
dazugehöriger Grundstücke, Kfz-Werkstatt,
Fuhrpark und sonstiger wesentlicher
Vermögensgegenstände. Zu den Aufgaben
der Verwaltung gehören alle mit dem Betrieb
der Grundstücke, Gebäude, Anlagen,
Einrichtungen und Geräte erforderlichen
Leistungen soweit sie mit den
Entsorgungsaufgaben der Stadt Chemnitz im
Zusammenhang stehen. Der Eigenbetrieb
kann auch Ersatz- und Neuinvestitionen
durchführen, insbesondere zusätzliche
Anlagen errichten und Grundstücke erwerben.
Zum Aufgabenbereich gehören ferner
hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der
Gemeindeordnung, des Abwasserrechts und
der dazu erlassenen Satzungen, insbesondere
der Vollzug der Entwässerungssatzung mit
Entgeltordnungen.
b)
Nicht mehr
Betriebsleiter:
Falk, Annekatrin, Chemnitz, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Betriebsleiter:
Münster, Gerold, Chemnitz, *XX.XX.XXXX
a)
Die Satzung ist mit Beschluss vom 19.01.2007 geändert ,
insbesondere in den § 3 (Zweck des Eigenbetriebes)
a)
21.03.2007
Jentsch
4c)
- die Erfüllung der der Stadt Chemnitz nach
dem Sächsischen Wassergesetz in der jeweils
gültigen Fassung obliegenden Pflicht zur
Abwasserbeseitigung und die Durchführung
der damit verbundenen Aufgaben, - die
Verwaltung der im Eigentum der Stadt
stehenden Entsorgungsanlagen der
Abwasserentsorgung einschließlich
dazugehöriger Grundstücke, Fuhrpark und
sonstiger wesentlicher
Vermögensgegenstände. Zu den Aufgaben
der Verwaltung gehören alle mit dem Betrieb
der Grundstücke, Gebäude, Anlagen,
Einrichtungen und Geräte erforderlichen
Leistungen soweit sie mit den
Entsorgungsaufgaben der Stadt Chemnitz im
Zusammenhang stehen. Der Eigenbetrieb
kann auch Ersatz- und Neuinvestitionen
durchführen, insbesondere zusätzliche
Anlagen errichten und Grundstücke erwerben.
Zum Aufgabenbereich gehören ferner
hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der
Gemeindeordnung, des Abwasserrechts und
der dazu erlassenen Satzungen, insbesondere
der Vollzug der Entwässerungssatzung mit
Entgeltordnungen.
a)
Die Satzung ist mit Beschluss vom 25.01.2008 geändert in § 3
(Zweck des Eigenbetriebes).
a)
09.04.2008
Jentsch
5c)
- die Erfüllung der der Stadt Chemnitz nach
dem Sächsischen Wassergesetz in der jeweils
gültigen Fassung obliegenden Pflicht zur
Abwasserbeseitigung und die Durchführung
der damit verbundenen Aufgaben, - die
Verwaltung der im Eigentum der Stadt
stehenden Entsorgungsanlagen der
Abwasserentsorgung einschließlich
dazugehöriger Grundstücke und sonstiger
wesentlicher Vermögensgegenstände. Zu den
Aufgaben der Verwaltung gehören alle mit
dem Betrieb der Grundstücke, Gebäude,
Anlagen, Einrichtungen und Geräte
erforderlichen Leistungen soweit sie mit den
Entsorgungsaufgaben der Stadt Chemnitz im
Zusammenhang stehen. Der Eigenbetrieb
kann auch Ersatz- und Neuinvestitionen
durchführen, insbesondere zusätzliche
Anlagen errichten und Grundstücke erwerben.
Zum Aufgabenbereich gehören ferner
hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der
Gemeindeordnung, des Abwasserrechts und
der dazu erlassenen Satzungen, insbesondere
der Vollzug der Entwässerungssatzung mit
Entgeltordnungen.
a)
09.04.2008
Jentsch

b)
Berichtigung zur
Eintragung unter
laufender Nummer 4.
6c)
- die Erfüllung der der Stadt Chemnitz nach
dem Sächsischen Wassergesetz in der jeweils
gültigen Fassung obliegenden Pflicht zur
Abwasserbeseitigung und die Durchführung
der damit verbundenen Aufgaben, - die
Verwaltung der im Eigentum der Stadt
stehenden Entsorgungsanlagen der
Abwasserentsorgung einschließlich
dazugehöriger Grundstücke, Fuhrpark und
sonstiger wesentlicher
Vermögensgegenstände. Zu den Aufgaben
der Verwaltung gehören alle mit dem Betrieb
der Grundstücke, Gebäude, Anlagen,
Einrichtungen und Geräte erforderlichen
Leistungen soweit sie mit den
Entsorgungsaufgaben der Stadt Chemnitz im
Zusammenhang stehen. Der Eigenbetrieb
kann auch Ersatz- und Neuinvestitionen
durchführen, insbesondere zusätzliche
Anlagen errichten und Grundstücke erwerben.
Zum Aufgabenbereich gehören ferner
hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der
Gemeindeordnung, des Abwasserrechts und
der dazu erlassenen Satzungen, insbesondere
der Vollzug der Entwässerungssatzung mit
Entgeltordnungen.
a)
29.04.2008
Jentsch

b)
Berichtigung zur
Eintragung unter
laufender Nummer 5.
Von Amts wegen
eingetragen.
7c)
- die Erfüllung der der Stadt Chemnitz nach
dem Sächsischen Wassergesetz in der jeweils
gültigen Fassung obliegenden Pflicht zur
Abwasserbeseitigung und die Durchführung
der damit verbundenen Aufgaben, - die
Verwaltung der im Eigentum der Stadt
stehenden Entsorgungsanlagen der
Abwasserentsorgung einschließlich
dazugehöriger Grundstücke, Fuhrpark und
sonstiger wesentlicher
Vermögensgegenstände. Zu den Aufgaben
der Verwaltung gehören alle mit dem Betrieb
der Grundstücke, Gebäude, Anlagen,
Einrichtungen und Geräte erforderlichen
Leistungen soweit sie mit den
Entsorgungsaufgaben der Stadt Chemnitz im
Zusammenhang stehen. Der Eigenbetrieb
kann auch Ersatz- und Neuinvestitionen
durchführen, insbesondere zusätzliche
Anlagen errichten und Grundstücke erwerben.
Der Eigenbetrieb kann alle seine
Betriebszwecke fördernden und berührenden
Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. Die
Stadt Chemnitz kann sich zur Durchführung
der Abwasserentsorgung Dritter bedienen.
Zum Aufgabenbereich gehören ferner
hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der
Gemeindeordnung, des Abwasserrechts und
der dazu erlassenen Satzungen, insbesondere
der Vollzug der Entwässerungssatzung mit
Entgeltordnungen.
a)
Der Eigenbetrieb wird vom Ersten Betriebsleiter allein,
ansonsten von allen Betriebsleitern gemeinsam
vertreten. Jeder Betriebsleiter ist befugt, im Namen
des Eigenbetriebes mit sich im eigenen Namen oder
als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.

b)
Nicht mehr
Betriebsleiter:
Münster, Gerold, Chemnitz, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Betriebsleiter:
Wüpper, Manfred, Heinkenborstel, *XX.XX.XXXX
a)
Mit Beschluss vom 08.06.2011 wurde die Satzung neugefasst.
a)
02.11.2011
Jentsch
8b)
Bestellt:
Betriebsleiter:
Behrendt, Dirk, Dresden, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Betriebsleiter:
Wüpper, Manfred, Heinkenborstel, *XX.XX.XXXX
a)
04.11.2016
Jentsch
9b)
Bestellt:
Betriebsleiter:
Kropp, Marcus, Chemnitz, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Betriebsleiter:
Behrendt, Dirk, Dresden, *XX.XX.XXXX
a)
01.07.2022
Schirmer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.