Handelsregister · HRB 74975

Chronologischer Auszug

Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH

b)
Berlin

c)
Die Übernahme der Aufgaben und
der Befugnisse einer Entschädigungseinrichtung nach § 6 Absatz
1 Satz 2 Nr. 1 i. V. mit Satz 1 des
"Gesetz zur Umsetzung der EG-
Einlagensicherungsrichtlinie und
der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie" (nachstehend "Gesetz"
genannt).

Die Gesellschaft hat die Aufgabe,
die Beiträge der ihr zugeordneten Institute einzuziehen, die Mittel nach Maßgabe des § 8 Absatz
1 des Gesetzes anzulegen und im
Entschädigungsfall die Gläubiger
eines ihr zugeordneten Instituts
für nicht zurückgezahlte Einlagen
oder für nicht erfüllte Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften nach Maßgabe des Gesetzes
zu entschädigen. Die Gesellschaft
darf bei den ihr zugeordneten Instituten Prüfungen zur Einschätzung der Gefahr des Eintritts eines
Entschädigungsfalls vornehmen.
Die Gesellschaft darf bei einem
Unternehmen, das einen Erlaubnisantrag gemäß § 32 Absatz 1
Satz 2 des Gesetzes über das Kreditwesen beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (nachstehend "Bundesaufsichtsamt" genannt) eingereicht hat und ihr bei
einer Erlaubniserteilung zugeordnet wird, Prüfungen zur Einschätzung der Gefahr des Eintritts eines Entschädigungsfalles im Falle
einer Erlaubniserteilung vornehmen. Die Gesellschaft kann die
Prüfungsbefugnis gemäß Sätzen
2 und 3 einem geeigneten Dritten
übertragen. Die Gesellschaft kann
die Einzelheiten der Prüfung in
Prüfungsrichtlinien festlegen, die
der Genehmigung durch das Bundesaufsichtsamt bedürfen.
100.000 DMa)
Die Gesellschaft hat mindestens zwei
Geschäftsführer. Die Gesellschaft
wird gemeinschaftlich durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:

1.
Bang, Jörgen, *XX.XX.XXXX, Berlin

Geschäftsführer:

2.
Dr. Weber, Ahrend, *XX.XX.XXXX,
Berlin
1.
Schaap, Heinz-Udo, Köln

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom
08.06.1998
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.12.1999
ist der Sitz der Gesellschaft von
Köln (Amtsgericht Köln, 42 HRB
30317) nach Berlin verlegt und der
Gesellschaftsvertrag entsprechend
geändert in den §§ 1 (Sitz) und 2
(Gegenstand).
a)
07.09.2004
Mielzarek
b)
Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb-
HG von Amts wegen ergänzt:

Geschäftsanschrift:
Burgstraße 28, 10178 Berlin
a)
03.12.2010
Bartel
3b)
Geschäftsführer:
3.
Cupei, Dirk-Jürgen Gerhard Werner,
*XX.XX.XXXX, Berlin
a)
02.08.2012
Waligorski
42.
Dissen, Monika Andrea Caecilia,
*XX.XX.XXXX, Berlin
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer

3.
Nolte, Jan Philipp, *XX.XX.XXXX,
Frankfurt am Main

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
a)
22.01.2013
Waligorski
5Änderung zu Nr. 3:

Das Geburtsdatum ist wie folgt berichtigt:

Nolte, Jan Philipp, *XX.XX.XXXX,
Frankfurt am Main

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
a)
01.02.2013
Repke
6b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Dr. Weber, Ahrend
a)
02.05.2014
Waligorski
7Nicht mehr Prokurist:

3. Nolte, Jan Philipp
a)
05.07.2014
Waligorski
8Nicht mehr Prokurist:

2. Dissen, Monika Andrea Caecilia

4.
Dr. Böttcher, Jan Tibor,
*XX.XX.XXXX, Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer

5.
Dr. Zettler, Hilmar, *XX.XX.XXXX,
Kleinmachnow

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
a)
10.04.2015
Nuck
9Nicht mehr Prokurist:
1. Schaap, Heinz-Udo
a)
02.03.2016
Repke
10b)
Geschäftsführer:
4.
Dr. Zettler, Hilmar, *XX.XX.XXXX,
Kleinmachnow
Nicht mehr Prokurist:

5. Dr. Zettler, Hilmar
a)
14.03.2017
Rebettge
116.
Müller-Feyen, Dominik Boris,
*XX.XX.XXXX, München

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
a)
28.08.2019
Ringmayer
12b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Bang, Jörgen
a)
21.02.2020
Ringmayer
13b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
3. Cupei, Dirk-Jürgen Gerhard Werner
Geschäftsführer:
5.
Dr. Boegl, Martin, *XX.XX.XXXX, Berlin

Geschäftsführer:
6.
Ortgies, Jörg, *XX.XX.XXXX, Berlin
Nicht mehr Prokurist:

4. Dr. Böttcher, Jan Tibor
a)
25.06.2020
Ringmayer
14c)
Die Übernahme der Aufgaben
und der Befugnisse einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung
nach § 22 Absatz 1, 2 Nummer 1
des Einlagensicherungsgesetzes
(nachstehend "Gesetz"genannt).
Die Gesellschaft hat die Aufgaben und Befugnisse nach dem Gesetz, insbesondere hat sie die Beiträge der ihr zugeordneten CRR-
Kreditinstitute zu erheben, die
Mittel nach Maßgabe des Gesetzes anzulegen und im Entschädigungsfall die Gläubiger eines ihr
zugeordneten CRR-Kreditinstituts für nicht zurückgezahlte Einlagen nach Maßgabe des Gesetzes
oder nicht erfüllte Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften
nach Maßgabe des Gesetzes i.V.
mit dem Anlegerentschädigungsgesetz zu entschädigen. Die Gesellschaft hat zur Einschätzung
der Gefahr des Eintritts eines Entschädigungsfalls und zur Überprüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 7 Absatz 8 des Gesetzes regelmäßig und bei gegebenem Anlass Prüfungen der ihr zugeordneten CRR-Kreditinstitute
vorzunehmen. Die Gesellschaft
darf bei einem Unternehmen, das
einen Erlaubnisantrag gemäß § 32
Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über
das Kreditwesen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachstehend "Bundesanstalt" genannt) eingereicht hat und
ihr bei einer Erlaubniserteilung
zugeordnet wird, Prüfungen zur
Einschätzung der Gefahr des Eintritts eines Entschädigungsfalles
im Falle einer Erlaubniserteilung
vornehmen. Die Gesellschaft kann
mit den Prüfungen gemäß Sätzen
2 und 3 einen geeigneten Dritten
beauftragen. Die Gesellschaft legt
die Einzelheiten der Prüfungen in
Prüfungsrichtlinien fest, die der
Genehmigung durch die Bundesanstalt bedürfen.
51.129,19 EURa)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.01.2021
ist das Stammkapital auf 51.129,19
EUR umgestellt und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.
a)
10.03.2021
Dr. Lehmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.