Handelsregister · HRB 74975
Chronologischer Auszug
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH b) Berlin c) Die Übernahme der Aufgaben und der Befugnisse einer Entschädigungseinrichtung nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 i. V. mit Satz 1 des "Gesetz zur Umsetzung der EG- Einlagensicherungsrichtlinie und der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie" (nachstehend "Gesetz" genannt). Die Gesellschaft hat die Aufgabe, die Beiträge der ihr zugeordneten Institute einzuziehen, die Mittel nach Maßgabe des § 8 Absatz 1 des Gesetzes anzulegen und im Entschädigungsfall die Gläubiger eines ihr zugeordneten Instituts für nicht zurückgezahlte Einlagen oder für nicht erfüllte Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften nach Maßgabe des Gesetzes zu entschädigen. Die Gesellschaft darf bei den ihr zugeordneten Instituten Prüfungen zur Einschätzung der Gefahr des Eintritts eines Entschädigungsfalls vornehmen. Die Gesellschaft darf bei einem Unternehmen, das einen Erlaubnisantrag gemäß § 32 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über das Kreditwesen beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (nachstehend "Bundesaufsichtsamt" genannt) eingereicht hat und ihr bei einer Erlaubniserteilung zugeordnet wird, Prüfungen zur Einschätzung der Gefahr des Eintritts eines Entschädigungsfalles im Falle einer Erlaubniserteilung vornehmen. Die Gesellschaft kann die Prüfungsbefugnis gemäß Sätzen 2 und 3 einem geeigneten Dritten übertragen. Die Gesellschaft kann die Einzelheiten der Prüfung in Prüfungsrichtlinien festlegen, die der Genehmigung durch das Bundesaufsichtsamt bedürfen. | 100.000 DM | a) Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: 1. Bang, Jörgen, *XX.XX.XXXX, Berlin Geschäftsführer: 2. Dr. Weber, Ahrend, *XX.XX.XXXX, Berlin | 1. Schaap, Heinz-Udo, Köln Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 08.06.1998 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.12.1999 ist der Sitz der Gesellschaft von Köln (Amtsgericht Köln, 42 HRB 30317) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag entsprechend geändert in den §§ 1 (Sitz) und 2 (Gegenstand). | a) 07.09.2004 Mielzarek b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb- HG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Burgstraße 28, 10178 Berlin | a) 03.12.2010 Bartel | ||||
| 3 | b) Geschäftsführer: 3. Cupei, Dirk-Jürgen Gerhard Werner, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 02.08.2012 Waligorski | ||||
| 4 | 2. Dissen, Monika Andrea Caecilia, *XX.XX.XXXX, Berlin Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer 3. Nolte, Jan Philipp, *XX.XX.XXXX, Frankfurt am Main Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer | a) 22.01.2013 Waligorski | ||||
| 5 | Änderung zu Nr. 3: Das Geburtsdatum ist wie folgt berichtigt: Nolte, Jan Philipp, *XX.XX.XXXX, Frankfurt am Main Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer | a) 01.02.2013 Repke | ||||
| 6 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Dr. Weber, Ahrend | a) 02.05.2014 Waligorski | ||||
| 7 | Nicht mehr Prokurist: 3. Nolte, Jan Philipp | a) 05.07.2014 Waligorski | ||||
| 8 | Nicht mehr Prokurist: 2. Dissen, Monika Andrea Caecilia 4. Dr. Böttcher, Jan Tibor, *XX.XX.XXXX, Berlin Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer 5. Dr. Zettler, Hilmar, *XX.XX.XXXX, Kleinmachnow Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer | a) 10.04.2015 Nuck | ||||
| 9 | Nicht mehr Prokurist: 1. Schaap, Heinz-Udo | a) 02.03.2016 Repke | ||||
| 10 | b) Geschäftsführer: 4. Dr. Zettler, Hilmar, *XX.XX.XXXX, Kleinmachnow | Nicht mehr Prokurist: 5. Dr. Zettler, Hilmar | a) 14.03.2017 Rebettge | |||
| 11 | 6. Müller-Feyen, Dominik Boris, *XX.XX.XXXX, München Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer | a) 28.08.2019 Ringmayer | ||||
| 12 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Bang, Jörgen | a) 21.02.2020 Ringmayer | ||||
| 13 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Cupei, Dirk-Jürgen Gerhard Werner Geschäftsführer: 5. Dr. Boegl, Martin, *XX.XX.XXXX, Berlin Geschäftsführer: 6. Ortgies, Jörg, *XX.XX.XXXX, Berlin | Nicht mehr Prokurist: 4. Dr. Böttcher, Jan Tibor | a) 25.06.2020 Ringmayer | |||
| 14 | c) Die Übernahme der Aufgaben und der Befugnisse einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung nach § 22 Absatz 1, 2 Nummer 1 des Einlagensicherungsgesetzes (nachstehend "Gesetz"genannt). Die Gesellschaft hat die Aufgaben und Befugnisse nach dem Gesetz, insbesondere hat sie die Beiträge der ihr zugeordneten CRR- Kreditinstitute zu erheben, die Mittel nach Maßgabe des Gesetzes anzulegen und im Entschädigungsfall die Gläubiger eines ihr zugeordneten CRR-Kreditinstituts für nicht zurückgezahlte Einlagen nach Maßgabe des Gesetzes oder nicht erfüllte Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften nach Maßgabe des Gesetzes i.V. mit dem Anlegerentschädigungsgesetz zu entschädigen. Die Gesellschaft hat zur Einschätzung der Gefahr des Eintritts eines Entschädigungsfalls und zur Überprüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 7 Absatz 8 des Gesetzes regelmäßig und bei gegebenem Anlass Prüfungen der ihr zugeordneten CRR-Kreditinstitute vorzunehmen. Die Gesellschaft darf bei einem Unternehmen, das einen Erlaubnisantrag gemäß § 32 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über das Kreditwesen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachstehend "Bundesanstalt" genannt) eingereicht hat und ihr bei einer Erlaubniserteilung zugeordnet wird, Prüfungen zur Einschätzung der Gefahr des Eintritts eines Entschädigungsfalles im Falle einer Erlaubniserteilung vornehmen. Die Gesellschaft kann mit den Prüfungen gemäß Sätzen 2 und 3 einen geeigneten Dritten beauftragen. Die Gesellschaft legt die Einzelheiten der Prüfungen in Prüfungsrichtlinien fest, die der Genehmigung durch die Bundesanstalt bedürfen. | 51.129,19 EUR | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.01.2021 ist das Stammkapital auf 51.129,19 EUR umgestellt und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. | a) 10.03.2021 Dr. Lehmann |
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