Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der ENTEGA Solarpark Thüngen GmbH & Co. KG mit Sitz in Darmstadt (die "KG").
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat bis zu vier Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt namens der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter der HSE Solarpark Thüngen GmbH & Co. KG mit Sitz in Darmstadt abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Patrick Biehle
Münster
Geschäftsführer(in)
Franz Unterbichler
Haar
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Lea Hartmann
Bensheim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Anne Westhäuser
Darmstadt
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Cara Zielke
Rodgau
Prokurist(in)
Guido Böß
Darmstadt
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Stefanie Nestler
Oberhaching Deisenhofen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 08.09.2010
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2016 mit Nachtrag vom 28.04.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 5 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2019 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand) und § 7 (Aufgaben der Geschäftsführung) beschlossen.
Freitext
Fall 1
Fall 2
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Fall 15
Fall 16
Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 24.06.2025 berichtigt hinsichtlich der konkreten Vertretungsbefugnis
Fall 17
Fall 19 i.V. m Fall 15 und 16
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.