Dienstleistungen im Bereich Hochbaugewerk sowie Erwerb und Verkauf von Immobilien und Vermietungen von Wohnungen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die Gesellschafterversammlung kann bestimmen, dass einzelne Geschäftsführer nur gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen vertretungsberechtigt sind. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Durch Gesellschafterbeschluss kann dies aufgehoben werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
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Fatma Tirpanci
Rosengarten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.