Sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zugelassenen Tätigkeiten nach § 33 Steuerberatungsgesetz.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Zahl der Nicht-Steuerberater unter den Geschäftsführern darf die Zahl der Steuerberater-Geschäftsführer nicht übersteigen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und muss Steuerberater sein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten, wobei eine der vertretenden Personen Steuerberater sein muss. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Axel Wurster
Groß-Bieberau
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern, die Steuerberater sind, Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Tag der ersten Eintragung: 13.04.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Blatt 24 - 26 Sonderband
Fall 2
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 08.03.1984 zuletzt geändert am 29.11.1984
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