Handelsregister · HRB 8156

Registerinformationen

Engelbrecht Medizin- und Labortechnik GmbH · Amtsgericht Fritzlar

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Engelbrecht Medizin- und Labortechnik GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Edermünde
Geschäftsanschrift
Tiefenbachweg 13, 34295 Edermünde

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 8156
Gericht
Amtsgericht Fritzlar
Letzte Eintragung
06.12.2023
Abrufstand
06.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand und Zweck des Unternehmens ist Entwicklung, Handel und Vertrieb von Produkten aus dem Bereich der Medizin- und Labortechnik.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Wolfgang Engelbrecht

Edermünde

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Eike Engelbrecht

Edermünde

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 11.06.1992 zuletzt geändert am 06.07.1992
  • Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Dauer der Gesellschaft, Kündigung) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in dem § 6 (Vertretung, Geschäftsführung) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 04.08.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 26 ff. Sonderband
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 3
  • Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.