Handelsregister · HRB 523428

Registerinformationen

Enermatrix GmbH · Amtsgericht Jena

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Enermatrix GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschrankter Haftung (GmbH)
Sitz
Steinbach-Hallenberg
Geschäftsanschrift
Am Schertzer 18, 98587 Steinbach-Hallenberg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 523428
Gericht
Amtsgericht Jena
Letzte Eintragung
03.02.2026
Abrufstand
26.03.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

- Verkauf, Betrieb und Montage von erneuerbaren Energiesystemen; - Handel mit zugehörigen Komponenten, auch in der IT-, Elektro- und Heizungstechnik; - Errichtung und Betrieb von Energie-Erzeugungsanlagen; - Verwaltung eigenen Vermögens, die Begründung und der Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung von unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Art, die Übernahme der Geschäftsführung sowie die Erbringung von Dienstleistungen für diese Unternehmen, auch als Komplementär einer KG.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschaftsfuhrer(in)

Michael Witt

Groß Miltzow

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte abzuschlie?en

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 31.07.2024.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 14.05.2025 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.500,00 EUR auf 25.000,00 EUR und die Änderung der Nummern 1 (Firma, bisher 'Enermatrix UG (haftungsbeschränkt)', und Sitz, bisher Berlin, Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 268344 B), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital) sowie 4 (Vertretungsregelung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 10.10.2024

Insolvenz

  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Meiningen vom 28.01.2026 (Az. 1 IN 16/26) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Von Amts wegen eingetragen.

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