Handelsregister · HRB 12052

Registerinformationen

energienatur Gesellschaft für Erneuerbare Energien mbH · Amtsgericht Siegburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
energienatur Gesellschaft für Erneuerbare Energien mbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Siegburg
Geschäftsanschrift
Bachstraße 3, 53721 Siegburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 12052
Gericht
Amtsgericht Siegburg
Letzte Eintragung
15.02.2021
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Planung, Förderung, Koordination, Realisierung von Projekten sowie der Erwerb und der Betrieb von Anlagen im Bereich der Erneuerbaren Energien insbesondere innerhalb der nachfolgend aufgeführten Kreise: Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Altenkirchen, Westerwaldkreis, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Mettmann und Kreis Siegen-Wittgenstein. Die Betätigung der Gesellschaft dient einem öffentlichen Zweck i.S.d. §§ 107 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3, Abs. 3 Satz 1, 107a Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (nachfolgend "GO NRW") und i.S.d. §§ 85 Abs. 1 Nr. 1 und 3, 85 Abs. 2, 87 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (nachfolgend "GO RP"). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des § 109 GO NRW und des § 85 Abs. 3 GO RP zu führen, zu steuern und zu kontrollieren.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Tim Winterscheid

Bergisch Gladbach

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2012

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Zu lfd. Nr. 1, Spalte 6 b) berichtigend eingetragen: Der oder die Geschäftsführer sind ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 01.08.2017 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 50.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen und zwar auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der bisherigen Gesellschafter. Der oder die Geschäftsführer legen den Nennbetrag der neu auszugebenden Anteile und ein eventuelles Agio fest. Der oder die Geschäftsführer sind ermächtigt, den Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft zu ändern, wenn und soweit dies auf Grund der Ausübung einer in § 4 Absatz (5) des Gesellschaftsvertrages enthaltenen Ermächtigung erforderlich wird oder ist. Sollten mehrere Geschäftsführer bestellt sein, können sie die Ermächtigung gemäß § 4 Absatz (5) nur gemeinsam ausüben. Die Ausübung bedarf der Textform (§ 126b BGB).

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.