Gegenstand des Unternehmens ist, soweit keine behördliche Genehmigung erforderlich ist, die Einrichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom und Wärme oder anderen Energieformen, die Unterstützung und Beratung zur regenerativen Energiegewinnung einschließlich der Information von Mitgliedern und Dritten sowie Öffentlichkeitsarbeit, die Betätigung als Einkaufsgenossenschaft für seine Mitglieder für Geräte, technischen Anlagen, Energie jeglicher Art und Sonstigem, auch der Abschluss von Gruppenverträgen. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft darf auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte machen. Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen beteiligen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Günter Brück
Alzey
Vorstand
Erich Meitzler
Mauchenheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.04.2011
Die Generalversammlung vom 27.06.2012 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma) und § 18 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 30.06.2015 hat eine Änderung des Statuts in § 2 (Zweck und Gegenstand) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 12.08.2021 hat eine Änderung des Statuts in § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 17 (Willensbildung), § 18 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 19 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat, zustimmungsbedürftige Angelegenheiten), § 20 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates), § 21 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 22 (Ausübung der Mitgliedschaftsrechte), § 23 (Frist und Tagungsort), § 24 (Einberufung und Tagesordnung), § 25 (Versammlungsleitung, Prüfungsverband), § 27 (Abstimmungen und Wahlen), § 29 (Protokoll), § 30 (Teilnahmerecht der Verbände), § 30a (Schriftliche oder elektronische Beschlussfassung in und außerhalb einer Generalversammlung, Durchführung der Generalversammlung (virtuelle Generalversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), § 30b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzversammlung durchgeführten Generalversammlung), § 30c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton), § 35 (Geschäftsjahr und Jahresabschluss), § 39 (Gerichtsstand) beschlossen.
Freitext
Fall 1
Fall 3
Fall 5
Fall 9
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.