(1)Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. (2)Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung mit Wärme, Energie und zukünftigen Technologien aus ein oder mehreren Anlagen sowie die Errichtung und der Betrieb von Nahwärmenetzen mit Heizzentralen zur Energieversorgung, insbesondere Wärmeenergie im Gemeindegebiet Hausen. Dabei soll es sich vorrangig um erneuerbare Energie handeln. Außerdem ist der Aufbau und Betrieb von Bürgernetzen vorgesehen. (3)Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. (4)Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Rainer Strobel
Hausen OT Rieden
Vorstand
Alexander Konrad
Hausen OT Rieden
Vorstand
Ansgar Stollhofen
Hausen b.Würzburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung errichtet am 21.05.2008 mit Nachtrag vom 03.04.2009.
Die Generalversammlung vom 29.11.2019 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 3 Abs.1 c) (Erwerb der Mitgliedschaft), 7 (Tod eines Mitglieds), 9 Abs. 1 e) und Abs. 2 (Ausschluss), 15 Abs. 1 (Vertretung), 16 Abs. 2 a) (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 19 Abs. 3 und 4 (Willensbildung), 21 (Gewährung von Krediten oder besonderen Vorteilen an Vorstandsmitglieder), 23 Abs. 1 b) (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 Abs. 2 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 Abs. 3 und 6 (Konstituierung, Beschlussfassung), 28 Abs. 3 (Einberufung und Tagesordnung), 35 Abs. 2 (Versammlungsniederschrift), 37 Abs. 1, 2, 3 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 43 (Verwendung des Jahresüberschusses), 46 Abs. 1 (Bekanntmachungen). Des Weiteren ist § 9 Abs. 1 f) (Ausschluss) weggefallen und der ehemalige § 9 Abs. 1 g) (Ausschluss) wurde deshalb nun zu § 9 Abs. 1 f) (Ausschluss) und § 9 Abs. 1 h) (Ausschluss) wurde zu § 9 Abs. 1 g) (Ausschluss). Auch § 10 Abs. 3 (Auseinandersetzung) ist weggefallen und § 10 Abs. 4 (Auseinandersetzung) wurde folglich zu § 10 Abs. 3 (Auseinandersetzung).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.