Die Initiierung von Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien auf lokaler, regionaler und überrregionaler Ebene, die Beteiligung an Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien und die Initiierung von Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und des Klimaschutzes vor Ort und in der Region. Gleichzeitig werden Maßnahmen untersützt, die Verbraucher und Bürger zur effizienten Energienutzung anregen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Wendelin Geiger
Werbach
Vorstand
Steffen Norbert Kuhn
Höpfingen
Prokurist(in)
Sabrina Greulich
Külsheim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.04.2011.
Die Generalversammlung vom 07.05.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 5 (Kündigung), § 9 (Ausschluss), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 19 ( Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 31 ( Mehrheitserfordernisse), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 37 (Geschäftsanteil), § 39 (Andere Ergebnisrücklagen), § 48 (Bekanntmachungen) und § 51 (Satzungsänderung und Zulassung von Mitgliedschaften vor Eintragung) beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.
Die Generalversammlung vom 27.06.2022 hat die Änderung der Satzung in § 19 (Willensbildung), § 23 (Gemeinsame Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 a (schriftliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung), § 36 b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzversammlung durchgeführten Generalversammlung) und § 36 c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton) und § 48 (Bekanntmachung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.