Die Geschäftsführung, Beteiligung und Vertretung der Energie Marburg-Biedenkopf GmbH & Co. KG, deren Zweck im Rahmen der kommunalrechtlichen Aufgabenstellung die Versorgung der Verbraucher mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse bzw. der Daseinsvorsorge, insbesondere mit Energie, ist.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Alexander Schurz
Oberursel
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Geschäftsführer(in)
Bernhard Müller
Wetter
Geschäftsführer(in)
Katharina Deppe
Marburg
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Beschluss Blatt 4 ff. Sonderband
Fall 3
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 30.01.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 19 Ziffer 3 und 4 (Jahresabschluss) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) beschlossen.
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