HRB 5487

ENDOR Aktiengesellschaft

Amtsgericht Landshut · Bayern

aktuell 29 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

E.ON-Allee 5, 84036 Landshut

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Landshut
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Letzte Eintragung
09.01.2025
Datenstand
2025-10-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Andres Ruff

München

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-03-20

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung und Vertrieb von Eingabe- und Virtual-Realitygeräten für interaktive Unterhaltung, insbesondere für Computerspiele für Personalcomputer und Videospielkonsolen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

29
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 542/24 · ENDOR Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 542/24
Wirksam am
07.10.2026
Registerbezug
Landshut, HRB 5487
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 542/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ENDOR Aktiengesellschaft, E.ON-Allee 5, 84036 Landshut, vertreten durch die Vorstände Kosch Matthias, Meyberg Daniel, Nadarevic Belma und Ruff Andres
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 5487
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 2063/2023/ul/na

Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß dem Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 24.06.2026.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 06.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 542/24 · ENDOR Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 542/24
Wirksam am
12.11.2024
Registerbezug
Landshut, HRB 5487
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 542/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ENDOR Aktiengesellschaft, E.ON-Allee 5, 84036 Landshut, vertreten durch die Vorstände Kosch Matthias, Meyberg Daniel, Nadarevic Belma und Ruff Andres
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 5487
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 2063/2023/ul/na

Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß dem Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 05.11.2024.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 11.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 542/24 · ENDOR Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 542/24
Wirksam am
13.09.2024
Registerbezug
Landshut, HRB 5487
IN 542/24

In dem Verfahren über den Antrag d.

ENDOR Aktiengesellschaft, E.ON-Allee 5, 84036 Landshut, vertreten durch die Vorstände Kosch Matthias, Meyberg Daniel, Nadarevic Belma und Ruff Andres
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 5487
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 2063/2023/ul/na

Geschäftszweig/Beschäftigung: Entwicklung und Vertrieb von Eingabe- und Virtual-Realitygeräten für interaktive Unterhaltung, insbesondere für Computerspiele für Personalcomputer und Videospielkonsolen

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 13.09.2024 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl
Innere Regensburger Straße 3, 84034 Landshut
Telefon: +49(871)660199 0
Telefax: +49(871)660199 10

3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 17.10.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 30.10.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 10, Sitzungssaalbau, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 30.10.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 10, Sitzungssaalbau, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt gem. § 67 InsO. Dieser besteht aus den Mitgliedern
Agentur für Arbeit Regensburg, Galgenbergstraße 24, 93053 Regensburg, vertreten durch Frau Henrike Janke-Wiener

Marco Schubert, Am Schwagerfeld 6a, 84174 Eching-Haunwang

Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Ermes SA, Gasstraße 29, 22761
Hamburg, vertreten durch Herrn Thomas Harbrecht
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 30.07.2024 beim Insolvenzgericht Landshut eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 13.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 542/24 · ENDOR Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 542/24
Wirksam am
31.07.2024
Registerbezug
Landshut, HRB 5487
IN 542/24

In dem Verfahren über den Antrag d.

ENDOR Aktiengesellschaft, E.ON-Allee 5, 84036 Landshut, vertreten durch die Vorstände Kosch Matthias, Meyberg Daniel, Nadarevic Belma und Ruff Andres
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 5487
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 2063/2023/ul/na
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 31.07.2024 um 13:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Innere Regensburger Straße 3, 84034 Landshut, Telefon: +49(871)660199 0, Telefax: +49(871)660199 10.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 31.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5487 HRB 5487: ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, E.ON-Allee 3, 84036 Landshut. Bestellt: Vorstand: Dr. Op de Hipt, Michael, Geisenhausen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Ve…
HRB 5487: ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, E.ON-Allee 3, 84036 Landshut. Bestellt: Vorstand: Dr. Op de Hipt, Michael, Geisenhausen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 5487 HRB 5487: ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, E.ON-Allee 3, 84036 Landshut. Auf Grund des am 25.08.2021 beschlossenen Bedingten Kapitals (2021/I) wurden Bezugsrechte gewährt. Der Aufsichtsrat hat mit Beschlu…
HRB 5487: ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, E.ON-Allee 3, 84036 Landshut. Auf Grund des am 25.08.2021 beschlossenen Bedingten Kapitals (2021/I) wurden Bezugsrechte gewährt. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 24.09.2021 die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 24.09.2021 um 280.000,00 EUR auf 320.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021/II).
Veränderungen
HRB 5487 HRB 5487: ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, E.ON-Allee 3, 84036 Landshut. Die Hauptversammlung vom 25.08.2021 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 13.560.386,00 EUR und die Änderung des § 3 (Grundkapital)…
HRB 5487: ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, E.ON-Allee 3, 84036 Landshut. Die Hauptversammlung vom 25.08.2021 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 13.560.386,00 EUR und die Änderung des § 3 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Neues Grundkapital: 15.497.584,00 EUR.
Veränderungen
HRB 5487 HRB 5487: ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, E.ON-Allee 3, 84036 Landshut. Die Hauptversammlung vom 25.08.2021 hat die Ergänzung der Satzung um § 5 beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch B…
HRB 5487: ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, E.ON-Allee 3, 84036 Landshut. Die Hauptversammlung vom 25.08.2021 hat die Ergänzung der Satzung um § 5 beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.08.2021 um bis zu 40.000,00 EUR zur Durchführung von Bezugsrechten aus dem Aktienoptionsprogramm 2021 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021/I).
Veränderungen
HRB 5487 HRB 5487: ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, E.ON-Allee 3, 84036 Landshut. Die Hauptversammlung vom 18.12.2020 hat die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals (das bisher in § 4 der Satzung enthaltene ge…
HRB 5487: ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, E.ON-Allee 3, 84036 Landshut. Die Hauptversammlung vom 18.12.2020 hat die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals (das bisher in § 4 der Satzung enthaltene genehmigte Kapital wurde aufgehoben) und die Änderung der §§ 3 (Grundkapital), (4 (Genehmigtes Kapital), 7 (Zusammensetzung des Vorstandes), 11 (Der Vorsitzende des Aufsichtsrates und sein Stellvertreter), 12 (Einberufung, Beschlüsse), 14 (Vergütung des Aufsichtsrates), 15 (Ort und Einberufung), 16 (Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht), 17 (Ablauf der Hauptversammlung), 19 (Feststellung des Jahresabschlusses), 20 (Rücklagen) und 22 (Bekanntmachung) der Satzung beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.12.2020 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 17.12.2025 einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 968.599,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 968.599 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2020/I). Das Genehmigte Kapital vom 22.07.2016 (Genehmigtes Kapital 2016/I) wurde aufgehoben.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 5487 HRB 5487: ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, E.ON-Allee 3, 84036 Landshut. Beim Amtsgericht Landshut -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
HRB 5487: ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, E.ON-Allee 3, 84036 Landshut. Beim Amtsgericht Landshut -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
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HRB 5487 HRB 5487: ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, E.ON-Allee 3, 84036 Landshut. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 22.11.2019 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 83.123,00 EUR und die Änderung des § 3 (Gru…
HRB 5487: ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, E.ON-Allee 3, 84036 Landshut. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 22.11.2019 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 83.123,00 EUR und die Änderung des § 3 (Grundkapital) und die Aufhebung des § 5 (Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 1.937.198,00 EUR.
Veränderungen
HRB 5487 HRB 5487: ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, Seligenthaler Str. 16 a, 84034 Landshut. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: E.ON-Allee 3, 84036 Landshut.
HRB 5487: ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, Seligenthaler Str. 16 a, 84034 Landshut. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: E.ON-Allee 3, 84036 Landshut.
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HRB 5487 HRB 5487: ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, Seligenthaler Str. 16 a, 84034 Landshut. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 04.05.2017 die Erhöhung des Grundkapitals um 71.941,00 EUR und die Änderung der §…
HRB 5487: ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, Seligenthaler Str. 16 a, 84034 Landshut. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 04.05.2017 die Erhöhung des Grundkapitals um 71.941,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Grundkapital) und 5 (bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 1.854.075,00 EUR. Das Bedingte Kapital 2011 beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2016 noch 90.071,00 EUR.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 5487 HRB 5487: ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, Seligenthaler Str. 16 a, 84034 Landshut. Beim Amtsgericht Landshut -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
HRB 5487: ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, Seligenthaler Str. 16 a, 84034 Landshut. Beim Amtsgericht Landshut -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
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HRB 5487 HRB 5487: ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, Seligenthaler Str. 16 a, 84034 Landshut. Die Hauptversammlung vom 22.07.2016 hat die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 (Genehmi…
HRB 5487: ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, Seligenthaler Str. 16 a, 84034 Landshut. Die Hauptversammlung vom 22.07.2016 hat die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.07.2016 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 02.08.2021 einmal oder mehrmalig um insgesamt bis zu 891.067,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 891.067 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital).
Berichtigungen
HRB 5487 ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, Seligenthaler Str. 16 a, 84034 Landshut. Die Hauptversammlung vom 25.08.2011 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 162.012,00 Euro und die Änderung des § 3 (Grundkapital) …
ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, Seligenthaler Str. 16 a, 84034 Landshut. Die Hauptversammlung vom 25.08.2011 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 162.012,00 Euro und die Änderung des § 3 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
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HRB 5487 ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, Seligenthaler Str. 16 a, 84034 Landshut. Auf Grund des am 25.08.2011 beschlossenen Bedingten Kapitals (2011) wurden 162.012 Bezugsaktien ausgegeben. Der Aufsichtsrat hat m…
ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, Seligenthaler Str. 16 a, 84034 Landshut. Auf Grund des am 25.08.2011 beschlossenen Bedingten Kapitals (2011) wurden 162.012 Bezugsaktien ausgegeben. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 31.08.2011 der Änderung des § 3 (Grundkapital) der Satzung zugestimmt. Neues Grundkapital: 1.782.134,00 EUR.
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HRB 5487 ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, Seligenthaler Str. 16 a, 84034 Landshut. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 25.08.2011 die Neufassung der §§ 4 (Genehmigtes Kapital) und 5 (Bedingtes Kapital) der …
ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, Seligenthaler Str. 16 a, 84034 Landshut. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 25.08.2011 die Neufassung der §§ 4 (Genehmigtes Kapital) und 5 (Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.08.2011 von 1.620.122,00 EUR um bis zu 162.012,00 EUR auf bis zu 1.782.134,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2011). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.8.2011 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung der Ermächtigung in das Handelsregister einmal oder mehrmalig um insgesamt bis zu 810.061,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 810.061 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital).
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 5487 ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, Seligenthaler Str. 16 a, 84034 Landshut.Beim Amtsgericht Landshut -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut, Seligenthaler Str. 16 a, 84034 Landshut.Beim Amtsgericht Landshut -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 5487 ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut (Seligenthaler Str. 16 a, 84034 Landshut). Eine neue Aufsichtsratsliste wurde eingereicht.
ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut (Seligenthaler Str. 16 a, 84034 Landshut). Eine neue Aufsichtsratsliste wurde eingereicht.
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HRB 5487 ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut (Seligenthaler Str. 16 a, 84034 Landshut). Die Hauptversammlung vom 31.08.2007 hat die Änderung der §§ 4 (Genehmigtes Kapital) und 15 (Ort und Einberufung) der Satzung besc…
ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut (Seligenthaler Str. 16 a, 84034 Landshut). Die Hauptversammlung vom 31.08.2007 hat die Änderung der §§ 4 (Genehmigtes Kapital) und 15 (Ort und Einberufung) der Satzung beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31.08.2007 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.08.2012 gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 810.061,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 810.061 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital).
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HRB 5487 ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut (Seligenthaler Str. 16 a, 84034 Landshut). Aufgrund der in der Satzung vom 01.12.2005 enthaltenen Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 506.707,00 EUR durchgef…
ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut (Seligenthaler Str. 16 a, 84034 Landshut). Aufgrund der in der Satzung vom 01.12.2005 enthaltenen Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 506.707,00 EUR durchgeführt.Es werden bis zu 506.707 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 ausgegeben. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 19.04.2007 ist § 3 (Grundkapital) der Satzung geändert. § 4 (Genehmigtes Kapital) wurde gestrichen. Neues Grundkapital: 1.620.122,00 EUR.
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HRB 5487 ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut (Seligenthaler Str. 16, 84034 Landshut). Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 10.04.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 100.000,00 EUR a…
ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut (Seligenthaler Str. 16, 84034 Landshut). Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 10.04.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 100.000,00 EUR auf 1.113.415,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 02.06.2006 ist die Satzung in § 3 (Grundkapital) geändert. Neues Grundkapital: 1.113.415,00 EUR.Nicht eingetragen:100.000 neue Aktien sind zum Ausgabebetrag von 9,--EUR pro Aktie vollständig gezeichnet worden.
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HRB 5487 ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut (Seligenthaler Str. 16, 84034 Landshut). Die Hauptversammlung vom 10.04.2006 hat die Änderung der Satzung in §§ 3, 5, 6, 10, 15, 16, insbesondere die Umstellung von Namens-…
ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut (Seligenthaler Str. 16, 84034 Landshut). Die Hauptversammlung vom 10.04.2006 hat die Änderung der Satzung in §§ 3, 5, 6, 10, 15, 16, insbesondere die Umstellung von Namens- auf Inhaberaktien und die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen um 100.000 Euro auf 1.113.415 Euro beschlossen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Vorstand: Jackermeier, Thomas, Kumhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 5487 ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut (Seligenthaler Str. 16, 84034 Landshut). Die Hauptversammlung vom 01.12.2005 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 675.610,00 EUR auf 1.013.415,00 EUR und die Neufassung de…
ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut (Seligenthaler Str. 16, 84034 Landshut). Die Hauptversammlung vom 01.12.2005 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 675.610,00 EUR auf 1.013.415,00 EUR und die Neufassung der Satzung insbesonders die §§ 3 (Grundkapital), 4 (Genehmigtes Kapital), 5 (Bedingtes Kapital) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Das genehmigte Kapital beträgt 506.707 EUR. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 33.780 EUR bedingt erhöht(Bedingtes Kapital 2005). Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der elektronische Bundesanzeiger.Das Grundkapital ist eingeteilt in 1.013.415 Stückaktien, die auf den Namen lauten. Die Kapitalerhöhung erfolgte in Höhe von 230.396,00EUR gegen Bareinlagen und in Höhe von 445.214,00 EUR gegen Sacheinlagen (Einbringung von Darlehensforderungen gegen die Gesellschaft).Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden, insbesondere auch auf den Sacheinlagenprüfbericht vom 23. 12. 2005 Bezug genommen.Die 675.610 neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von 1,-- EUR ausgegeben.
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HRB 5487 ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut (Seligenthaler Str. 16, 84034 Landshut). Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3.07.2001 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 30.709…
ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut (Seligenthaler Str. 16, 84034 Landshut). Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3.07.2001 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 30.709,00 EUR auf 337.805,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 29.09.2005 wurden §§ 4 (Grundkapital) und 4a ( Genehmigtes Kapital) der Satzung geändert. b) Das genehmigte Kapital beträgt noch 122 839,00 EUR. Geändert, nun: Vorstand: Semsey, Andrés, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.Nicht eingetragen: Die 30709 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien werden zum Ausgabebetrag von 22,-- EUR je Aktie ausgegeben.
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HRB 5487 ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut (Seligenthaler Str. 16, 84034 Landshut). Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3.07.2001 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 30.709…
ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut (Seligenthaler Str. 16, 84034 Landshut). Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3.07.2001 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 30.709,00 EUR auf 337.805,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 29.09.2005 wurden §§ 4 (Grundkapital) und 4a ( Genehmigtes Kapital) der Satzung geändert. b) Das genehmigte Kapital beträgt noch 122 839,00 EUR. Geändert, nun: Vorstand: Semsey, Andrés, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.Nicht eingetragen: Die 30709 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien werden zum Ausgabebetrag von 22,-- EUR je Aktie ausgegeben.
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HRB 5487 ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut (Seligenthaler Str. 16, 84034 Landshut). Vertretungsberechtigung geändert, nun: Vorstand: Jackermeier, Thomas, Kumhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt…
ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut (Seligenthaler Str. 16, 84034 Landshut). Vertretungsberechtigung geändert, nun: Vorstand: Jackermeier, Thomas, Kumhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt Vorstand: Semsey, Andrés, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 5487 ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut (Seligenthaler Str. 16, 84034 Landshut). Vertretungsberechtigung geändert, nun: Vorstand: Jackermeier, Thomas, Kumhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt…
ENDOR Aktiengesellschaft, Landshut (Seligenthaler Str. 16, 84034 Landshut). Vertretungsberechtigung geändert, nun: Vorstand: Jackermeier, Thomas, Kumhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt Vorstand: Semsey, Andrés, München, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.