Handelsregister · HRB 18156

Chronologischer Auszug

Enayat M&A Consulting GmbH · Amtsgericht Essen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Enayat M & A Consulting GmbH

b)
Essen

c)
Die wirtschaftliche Beratung von
Unternehmen, Gesellschaftern von
Unternehmen und Investoren im
Zusammenhang mit der Führung von
Unternehmen sowie dem Erwerb und der
Veräußerung von Unternehmen, Teilen von
Unternehmen und Beteiligungen an
Unternehmen unter Ausschluss von
Tätigkeiten im Sinne des
Rechtsberatungsgesetzes und des
Steuerberatungsgesetzes.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Dr. Enayat, Thomas, Essen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22. Oktober 2004
a)
18.11.2004
Stehmans
2a)
Enayat M&A Consulting GmbH
a)
24.11.2004
Stehmans

b)
zu lfd. Nr. 1 berichtigend
eingetragen
3b)
Nach Änderung:
Geschäftsanschrift:
Riesweg 100, 45134 Essen
a)
11.06.2010
Werner

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.