Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten den Verein gemeinschaftlich. Den Vorsitz führt ein Vertreter des Landkreises, den stellvertretenden Vorsitz führt ein Vertreter der Stadt Lingen/Ems.
Tag der ersten Eintragung: 24.09.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 564 Amtsgericht Lingen (Ems) getreten. Freigegeben am 01.08.2006.
Satzung Blatt 59-65 der Akten
Satzung
Satzung vom 29.05.1991 zuletzt geändert am 04.12.1996
Die Mitgliederversammlung vom 23.06.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Gemeinnützigkeit), 4 (Mitgliedschaft), 9 (Vorstand) und 17 (Vereinsvermögen bei Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.