Vorstand gemäß § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende, die jeder alleinvertretungsberechtigt sind. Es ist ein besonderer Vertreter nach § 30 BGB bestellt (Geschäftsführer).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Karl-Heinz Lammerich
Emmerich am Rhein
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.10.1991 zuletzt geändert am 22.01.2001
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 24.03.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 364 Amtsgericht Emmerich am Rhein getreten.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.