Handelsregister · VR 100139

Chronologischer Auszug

Emder Yacht Club e.V. · Amtsgericht Aurich

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Emder Yacht Club e.V.

b)
Emden
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem
Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende
vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren
Vorstandsmitglied den Verein.

b)
stellvertretender Vorsitzender:
Röttgers, Jan, Emden, *XX.XX.XXXX
Vorsitzender:
Stomberg, Dieter, Emden, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Michielsen, Joachim, Emden, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Benjamins, Heiko, Emden, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 30.03.1976 zuletzt geändert am 25.11.1982
a)
20.03.2006
Pude

b)
Satzung Blatt 22 ff. der Akten

Änderungsbeschluss Blatt 53-58
der Akten

Tag der ersten Eintragung:
11.08.1976
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
bei gleichzeitiger Änderung der
örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 509
Amtsgericht Emden getreten.
Freigegeben am 20.03.2006.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.03.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
26.02.2008
Groenhagen
3b)
Bestellt als
Schriftführer:
Bockstiegel, Heiko, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Röttgers, Jan, Emden, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
2. Vorsitzender:
Benjamins, Heiko, Emden, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.02.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
des Verein) und § 14 (Auflösung) beschlossen.
a)
05.10.2018
Galle

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.