Die Erbringung von Dienstleistungen bei der Finanzierung von Gesellschaften der Merck Gruppe, soweit es sich nicht um nach dem Kreditwesengesetz aufsichtspflichtige Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen handelt (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 KWG).
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Rando Bruns
Frankfurt am Main
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 09.12.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 1 ff. Sonderband
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.10.2002 zuletzt geändert am 03.12.2002
Unternehmensvertrag
Zwischen der Gesellschaft als beherrschtem Unternehmen und der E. Merck mit dem Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRA 3614) als herschendem Unternehmen besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22.10.2002, dem die Gesellschafter der beherrschenden Gesellschaft am 22.10.2002 und die Gesellschafter der herrschenden Gesellschaft am 23.10.2002 zugestimmt haben.
Der mit der E. Merck KG (Amtsgericht Darmstadt, HRA 3614), vormals E. Merck, am 22.10.2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 08.11.2013 geändert. Die Gesellschafterversammlungen vom 12.11.2013 und 18.11.2013 haben der Änderung zugestimmt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.