Handelsregister · HRB 8644
Chronologischer Auszug
:em engineering methods AG · Amtsgericht Darmstadt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) :em engineering methods AG b) Darmstadt c) Die Unterstützung der Anwendung von Methoden im Engineering, insbesondere durch die Entwicklung von Softwaresystemen, die Beratung bei der Auswahl, Einführung und Umsetzung neue IT-Systeme sowie durch die Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter. | 50.000,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Vorstandsmitglieder durch Beschluss des Aufsichtsrates ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. b) Vorstand: Dr.-Ing. Krastel, Marcus, Heppenheim (Bergstraße), *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Dr.-Ing. Claassen, Erik, Darmstadt, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Dr.-Ing. Kleiner, Sven, Friedberg (Hessen) - Ockstadt, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Donges, Christian, Groß-Zimmern, *XX.XX.XXXX | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 18.04.2002 b) Die Gesellschaft hat am 30./31.07.2003 mit der InvestitionsBank Hessen AG in Frankfurt am Main einen Teilgewinnabführungsvertrag in Form einer stillen Gesellschaft mit einer Einlage über EUR 250.000,00 geschlossen (§§ 292 Abs. 1 Nr. 2, 293 AktG, 230, 231 HGB). Die stille Beteiligung endet am 31.07.2008. Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich. Der Beteiligungsnehmer verfügt über eine Option, die Laufzeit bis zum 31.07.2013 zu verlängern. Die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung besteht für ihn nur zur Mitte der zweiten Phase, und zwar zum 31.01.2011 mit einer Frist von 6 Monaten. Die InvestitionsBank Hessen AG erhält als Beteiligungsentgelt nach § 8 des Vertrages: 1. Einmalige Bearbeitungsgebühr a) Die in den Richtlinien Hessen-Invest Start vom 03.12.2001 unter Punkt 6 vorgesehene Bearbeitungsgebühr von EUR 1.000,00 ist innerhalb von zwei Wochen nach Auszahlung der Beteiligung zu entrichten. 2. Festes Entgelt a) Das von dem Beteiligungsnehmer für die Beteiligung zu zahlende feste Entgelt beträgt jährlich 10,0 % der Einlage. b) Das feste Entgelt wird vom Tage der Zahlung der Einlage an berechnet. Als Tag der Zahlung gilt die von der InvestitionsBank Hessen AG in der gesonderten Lastschriftaufgabe mitgeteilte Wertstellung. Das feste Entgelt ist jeweils für das laufende Quartal am letzten Werktag des Quartals an die InvestitionsBank Hessen AG zu zahlen. 3. Gewinnbeteiligung a) Neben dem festen Entgelt erhält die InvestitionsBank Hessen AG eine Gewinnbeteiligung. Für die Ermittlung der Höhe der Gewinnbeteiligung wird das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBIT plus Finanzergebnis) zugrundegelegt. b) Im Falle eines Jahresgewinns erhöht sich der Zinssatz für das gewinnbringende Geschäftsjahr von 10 % um 2,0 Prozentpunkte auf 12 %. Die Gewinnbeteiligung der InvestitionsBank Hessen AG beträgt jedoch nicht mehr als 2,0 % ihrer Einlage und nicht mehr als 50 % des Jahresgewinns. c) Maßgebend für die Gewinnermittlung ist der Jahresabschluss des Beteiligungsnehmers. Der Beteiligungsgeber kann auf Kosten der Gesellschaft einen testierten Jahresabschluss verlangen. d) Die zu zahlende Gewinnbeteiligung ist innerhalb von zwei Wochen nach Billigung bzw. Feststellung des Jahresabschlusses an die InvestitionsBank Hessen AG zu entrichten. e) Die InvestitionsBank Hessen Ag nimmt mit ihrer Einlage an Verlusten des Beteiligungsnehmers, unabhängig von deren Herkunft, nicht teil. Eine Nachschusspflicht der InvestiotionsBank Hessen AG besteht nicht. Die Hauptversammlung vom 31.07.2003 hat dem Beteiligungsvertrag zugestimmt. | a) 14.02.2006 Blochberger b) Tag der ersten Eintragung: 23.09.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 49 ff. 54 ff. Sonderband Teilgewinnabführungsver trag Blatt 125 Sonderband | |
| 2 | b) Der mit der InvestitionsBank Hessen AG Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 42718) am 30./31.07.2003 abgeschlossene und bis zum 31.07.2008 befristete Teilgewinnabführungsvertrag in Form einer stillen Gesellschaft mit einer Einlage über EUR 250.000,00 endete am 31.07.2008 mangels Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch Zeitablauf. | a) 30.04.2009 Bollert b) Fall 4 | ||||
| 3 | b) Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Dr.-Ing. Claassen, Erik, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 08.09.2016 Thorke b) Fall 5 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.