Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sabrina Anastasia Randazzo
Trebur
Vorstand
Melanie Cappelmann
Trebur
Vorstand
Andre Buttler
Trebur
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.07.2000 zuletzt geändert am 10.03.2005
Die Mitgliederversammlung vom 05.03.2007 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.01.2008 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Aufnahmekriterien für den Vorkindergarten) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.01.2009 mit Nachtrag vom 24.03.2009 hat die vollständige Neufassung der Satzung und im Nachtrag die Änderung des § 6 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.07.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name) und 2 (Zweck des Vereins) sowie 3 (Gemeinnützigkeit) und 8 (Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.01.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Vorstand), 8 (Mitgliedschaft) und 13 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.02.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Vorstand) und 11 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.02.2015 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Vorstand), 9 (Mitgliedsbeiträge), 11 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) und 14 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.01.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 8 Abs. 4 (Mitgliedschaft), 10 Abs. 3 und 4 (Aufnahmekriterien für den Vorkindergarten) und 11 Abs. 2 und 3 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.01.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Die Elternsprecher), 9 (Mitgliedsbeiträge), 10 (Aufnahmekriterien für den Vorkindergarten), 11 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) und 13 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.01.2020 hat die Änderung der Satzung in den §§ 8 (Mitgliedschaft), 10 (Aufnahmekriterien für den Vorkindergarten), 13 (Auflösung) und 14 (Inkrafttreten) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 05.09.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzungsänderung Blatt 146 d. A.
Anmeldung Blatt 174 Sonderband
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Anmeldung Blatt 189, 197 und 203 der Akte Sonderband
Fall 6
Die Die Eintragung vom 02.04.2009 laufende Nummer 6 wird von Amts wegen berichtigt.
Fall 8
Beschluss Blatt 235- 236 Sonderband Anmeldung Blatt 228 f. Sonderband
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens aus dem 1. Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassierer.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von bis zu 500,00 EUR sind der Vorsitzende und der Kassierer jeweils einzeln vertretungsberechtigt; bei Rechtsgeschäften mit einem Wert ab 500,01 EUR bis zu 1.000,00 EUR sind der Vorsitzende und der Kassierer gemeinsam vertretungsberechtigt; bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Fall 12
Anmeldung Blatt 270-283 Sonderband
Fall 13
Fall 14
Fall 15
Anmeldung Blatt 301 - 311 Sonderband
Fall 16
Fall 17
Beschluss Blatt 345 - 348 Sonderband
Fall 18
Fall 19
Beschluss Blatt 396,397 Sonderband
Fall 20
Beschluss Blatt 411 - 428 Sonderband
Fall 21
Beschluss Blatt 486 - 491 Sonderband
Fall 22
Beschluss Blatt 513 - 516 Sonderband II
Fall 23
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.