Handelsregister · VR 100253

Registerinformationen

Elterninitiative "Zukunft für Kinder" e. V. · Amtsgericht Stadthagen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Elterninitiative "Zukunft für Kinder" e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bückeburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 100253
Gericht
Amtsgericht Stadthagen
Letzte Eintragung
07.06.2023
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Ute Fabian

Bückeburg

Vorstand

Peter Rohde

Bückeburg

Vorstand

Johann Matas

Stadthagen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern;er kann auf höchstens sieben Mitgliedern erweitert werden.
  • Satzung Bl.110 ff
  • Tag der ersten Eintragung: 22.05.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.09.2006.
  • Satzung Blatt 144 ff. der Akten
  • Satzung Blatt 222 ff. der Akten, Wahl in der Mitgliederversammlung am 25.02.2013
  • Beschluss Blatt 291 - 292 R der Akten
  • Satzung Blatt 294 - 298 der Akten
  • Beschluss Blatt 312 - 313 der Akten
  • Satzung Bl. 314 ff. d. A.

Satzung

  • Satzung vom 30.12.1997
  • Die Mitgliederversammlung vom 02.04.2006 hat die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 2 (Zweck) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 10.10.2010 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck des Vereins) und 14 (Vereinsauflösung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlungen vom 28.06.2011, vom 13.01.2012 und vom 16.06.2013 haben die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 7 (Mitgliedersammlung) und § 10 (Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2022 hat die Änderung der Satzung in der Präambel und in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.04.2023 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.