Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer, der Kassierer und der pädagogische Leiter der Kindertagesstätte als außerordentlichem Mitglied. Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, vertreten gemeinsam. Die Vertretung des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 500,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Satzung Blatt 30 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 09.05.1983 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.06.2006.
Änderungsbeschluss: Blatt 79 der Akten
Satzung Blatt 161 - 166 der Akten
Satzung
Satzung vom 13.02.1983 zuletzt geändert am 16.09.2003
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.06 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.02.2013 hat die Änderung und Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.