Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein gemeinschaftlich. Im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden wird der Verein durch den Nichtverhinderten und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinschaftlich vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 5.000,00 DM die Zustimmung des Beirates erforderlich ist.
Tag der ersten Eintragung: 17.11.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Ibbenbüren VR 698 getreten. Freigegeben am 30.10.2009.
Satzung
Satzung vom 24.08.2000
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.