Handelsregister · VR 51166

Registerinformationen

Elterninitiative Freie Reformschule Speyer e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Elterninitiative Freie Reformschule Speyer e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Speyer

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 51166
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Letzte Eintragung
09.12.2024
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Alexander Abeln

Speyer

Vorstand

Katja Menold

Speyer

Vorstand

Andreas Schumacher

Speyer

Vorstand

Jens Gröner

Limburgerhof

Vorstand

Denis Trtanj

Speyer

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 28.07.2004 und gemäß Beschluss des Vorstandes vom 26.08.2004 geändert.
  • Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18.11.2005 wurde die Satzung in dem § 1 (Geschäftsjahr) geändert. Auf die eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.06.2006 hat die Einfügung eines § 9 a (Kassenwart) in die Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 10.12.2008 hat die Änderung der Satzung in § 9 Abs. 6 (Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.07.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
  • Die Vorstandssitzung vom 22.04.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2014 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand), 9 a (Pädagogischer Beirat und Arbeitskreis) sowie 7 (Organe), 8 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 08.12.2016 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2019 hat die Änderung der Satzung in § 9 (2) (Vorstand) beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist erforderlich für - Geschäfte mit einem Einzelwert von mehr als 25.000,00 EUR - Dauerschuldverhältnisse, deren dreifacher Jahreswert den Betrag von 25.000,00 EUR übersteigen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2009 hat die Änderung der Satzung in § 9 Abs. 1 und 6 (Vorstand) beschlossen.
  • Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 07.07.2005 Satzung Bl. 11-19, 33 Beschl. Bl. 5-6, 48 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1166 SP getreten. Freigegeben am 27.01.2006.
  • Eintr. Vfg. Bl. 61 Beschl. Bl. 55-60
  • Bl. 63 ff
  • Fall 9
  • Fall 10
  • Fall 11
  • Fall 12
  • Fall 13
  • Fall 14
  • Fall 15
  • Fall 16
  • Fall 18
  • Fall 19
  • Fall 20
  • Fall 21
  • Fall 22
  • Fall 23
  • Fall 24
  • Fall 25
  • Fall 26

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.