Das Betreiben eines Freizeit- und Erholungsparks mit Durchführung von Freilichtspielen und Gastronomie, die Vermittlung und Durchführung von Gastspielen und Gastauftritten, die Erbringung und Vermittlung von touristischen Leistungen aller Art sowie die Organisation und Durchführung von Firmenveranstaltungen jeglicher Art, Privatveranstaltungen jeglicher Art und anderen Events.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Philipp Aßhoff
Lennestadt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Marco Kühne
Lennestadt
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.11.1974/09.02.1975 zuletzt geändert am 27.09.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und damit die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Änderungen des Gesellschaftsvertrages in §§ 4, 5, 6, 7, 8, 9, 12 und 14 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2024 hat die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geändert wurde insbesondere die Bestimmung über den Unternehmensgegenstand.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschafterversammlung kann einem Geschäftsführer die Berechtigung zur Alleinvertretung einräumen.
Durch Beschlußfassung der Gesellschafterversammlung können Geschäftsführer von den in § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelten Beschränkungen befreit, also ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst im eigenen Namen oder als Vertreter eines Gesellschafters oder eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 288-321 Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 13.02.1975 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 80 Amtsgericht Lennestadt getreten. Freigegeben am 08.12.2003.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.