Erwerb und Verwaltung einer Beteiligung an der Autohaus Bad Endbach Elsemann Kommanditgesellschaft (HRA 1116 AG Biedenkopf), insbesondere die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung dieser Gesellschaft, die den Handel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, den Handel mit Ersatzteilen und Zubehör sowie das Betreiben einer Reparaturwerkstatt, Vermietung und Leasing von Kraftfahrzeugen und ähnliches zum Gegenstand hat.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Carsten Elsemann
Bad Endbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.06.1993
Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2005 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital/Stammeinlagen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und 4 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen und insbesondere die allgemeine Vertretungsregelung geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 15.09.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 8 - 12 Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 29 ff. Sonderband
Fall 3
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 4
Fall 5
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.