Die Übernahme und Durchführung von Architekten-Leistungen für Bauwerke und Freianlagen sowie die Ausarbeitung städtebaulicher Pläne sowie die Beratung, Betreuung und Vertretung von Bauherren in den mit der Planung und Ausführung von Vorhaben zusammenhängender Angelegenheiten sowie die Überwachung von Bauausführungen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Sie ist auch berechtigt, Unternehmen zu erwerben. Die für die Berufsangehörigen nach § 2 BauKaG NRW geltenden Berufspflichten sind von der Gesellschaft zu beachten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die zum Geschäftsführer bestellten Personen müssen mindestens zur Hälfte Architekten nach § 2 BauKaG NRW sein.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Erasmus Eller
Aachen
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14. Dezember 1993 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10. November 1997 geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 (Firma) beschlossen; Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2012 hat beschlossen, folgende §§ zu ändern: 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital, Stammeinlagen - nur redaktionell), 5 (Geschäftsführung und Vertretung). Die §§ 7 (Jahresabschluss), 8 (Ergebnisverteilung), 9 (Gesellschafterversammlung), 10 (Ausschließung und Einziehung), 12 (Erbfolge), 14 (Liquidation), 15 (Veröffentlichungen) und 16 (Nichtigkeitsklausel) werden - unter Beibehaltung der fortlaufenden Zählung - ersatzlos aufgehoben.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.12.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.07.2002.
Gesellschaftsvertrag Blatt 119 Sonderband
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