Handelsregister · VR 570793
Historischer Auszug
ELKAS WEG-Hilfswerke-Fonds e.V. (abgekürzt ELKAS WEG) · Amtsgericht Stuttgart
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
Schwäbisch
Hall
Vereinsregister
Blatt
1
793
i
Satzung
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Ä
i
"
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
)
b)
Bemerkungen
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
4
5
1
2
EB
3
i
jewei
i
i
a)
29.04.2004
1
a)
ELKAS
WEG-Hilfswerke-Fonds
e.V.
a)
Der
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
besteht
aus
zwei
jeweils
a)
Eingetragener
Verein.
j
)
(abgekürzt
ELKAS
WEG)
einzelvertretungsberechtigten
Personen.
Die
Satzung
wurde
am
18.
März
2004
errichtet.
>.
.
b)
Schwäbisch
Hall
b)
Lieselotte
Kessler,
geb.
12.08.1921,
Langenburg
-
Pitter
-
1.
Vorsitzende
b)
Protokell,
att8d.A.
Helmut
Bertuleit,
geb.
12.02.1956,
Schwäbisch
Hall
Satzung
i
Blatt
4/7
d.A.
=.
Vorsitzende
Eintragungsverfügung
\
Blatt
15/16
d.A.
Aufgrund
der
Verordnung
vom
13.03.2015
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Stuttgart
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Schwäbisch
Hall
wurde
die
.
Kennziffer
57
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
Fortsetzung
Rückseite
RS
121
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
Amtsgericht
schwähisch
Hall
Vereinsregister
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.