Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorstandsvorsitzenden, dem 2. Vorstandsvorsitzenden und dem 3. Vorstandsvorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand kann durch Beschluss als besonderen Vertreter gemäß § 30 BGB einen hauptamtlichen Geschäftsführer bestellen, der die laufenden Geschäfte des Vereins führt und Vorgesetzter der hauptamtlichen Vereinsmitarbeiter ist. Entscheidungen über Arbeitsverträge, Kündigungen sowie Mitgliedsaufnahmen und Ausschlüsse bleiben dem Vorstand vorbehalten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Marc Müller
Markdorf
Vorstand
Thomas Müller
Herbertingen
Vorstand
Michael Rauch
Ravensburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.07.2003
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.03.2015.
Tag der ersten Eintragung: 04.09.2003
Satzung: AS 9 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.